Wissen ist die Wurzel jeder spirituellen Aktivität

    Alexander Zeugin

    Saṃvara [Teil 1006]

    (← … https://www.om-arham.org/pages/view/29063/wissen-ist-die-wurzel-jeder-spirituellen-aktivitat)  

    DAS VERHALTEN DER PĀRIVRĀJAKAS

    79. Diesen pārivrājakas ist es verboten, Brunnen, Teiche, Flüsse, bavadi (gemauerte Zisternen mit Stufen), pushkarini (runde gemauerte Zisternen mit Stufen oder gemauerte Zisternen mit Lotusblumen), dirghika (große Teiche), gunjalika (längliche Zisternen), Seen und Meere zu betreten. Das Betreten und Überqueren solcher Gewässer ist jedoch nicht verboten, wenn sie auf ihrem Weg liegen.

    Es ist ihnen ebenfalls verboten, einen Wagen oder Streitwagen (shakat), eine von zwei Pferden oder Ponys gezogene Kutsche (thilli), eine Sänfte mit Vorhängen (shivika) oder eine große Sänfte (syandamanika) zu fahren.

    Diesen pārivrājakas ist es verboten, auf Pferden, Elefanten, Kamelen, Ochsen, Büffeln oder Eseln zu reiten. Sie verlassen diese nur, wenn sie dazu gezwungen sind.

    Gemäß dem pārivrājaka-Kodex ist es ihnen außerdem nicht gestattet, an Programmen teilzunehmen oder Zeuge zu werden, die der Erholung oder Glückwünschen dienen, einschließlich Aufführungen von nat (Schauspielern, auch Akrobaten), … und so weiter [d.h. nartak (Tänzer), jalla (Trapezkünstler), malla (Ringer), maushtik (Boxer), vidambak (Komiker, Clowns oder Hofnarren), kathak (Geschichtenerzähler), plavak (Turner), lasak (Volkstänzer), akhyapak (Bohrer), lankh (Stelzentänzer), mankh (Stangenakrobaten), tunailla (Spieler eines Musikinstruments namens Tuna), Tumb veenak (Spieler der Bordunpfeife oder der Flöte eines Schlangenbeschwörers), bhojak (Sänger frommer Lieder) und…] bis hin zu… magadh (Barden) usw.[1] Diesen Parivrajaks ist es verboten, grünes Gemüse oder Pflanzen zu berühren oder aneinander zu reiben, Äste, Blätter oder andere Teile davon mit den Händen hochzuheben, zu biegen oder sie auszureißen.

    Diesen pārivrājakas ist es untersagt, sich an unnötigem oder beleidigendem Klatsch über Frauen, Essen, Land, König, Dieb oder Siedlungen zu beteiligen.

    Außer Kürbissen und Holz- oder Tontöpfen ist es ihnen verboten, Töpfe aus Eisen, Zinn, Kupfer, Zink, Blei, Silber, Gold oder anderen kostbaren Metallen mit sich zu führen.

    Sie dürfen auch keine Ketten oder Schnüre aus Eisen (Zinn, Kupfer, Zink, Blei, Silber, Gold) oder anderen kostbaren Metallen tragen, die zum Befestigen von Töpfen bestimmt sind oder bereits daran befestigt sind.

    Diesen pārivrājakas ist das Tragen von Kleidung in anderen Farben als metallischem Safran verboten. Außer einem Kupferring ist diesen pārivrājakas das Tragen von Schmuck wie Halsketten jeglicher Art untersagt, darunter Haar (gewöhnliche Halskette), ard-haar (halbe Halskette), ekavali (einreihige Perlenkette), muktavali (Perlenkette), kanakavali (Goldperlenkette), ratnavali (Edelsteinperlenkette), mukhi (Armreif mit speziellem Design für den Oberarm), kundal (Ohrringe), mukut (Krone) oder chudamani (ein Juwel, das auf dem Kamm eines Diadems getragen wird). [2]

     

    Neben karnpurs (Ohrschmuck aus frischen Blumen) ist diesen pārivrājakas das Tragen von Girlanden verboten, einschließlich solcher, die durch Knoten (Granthim), Wickeln (Veshtim), Flechten oder Füllen (Purim) und Verflechten oder Verschlingen (Sanghatim) hergestellt sind.

    Außer dem Sand des Ganges ist es diesen pārivrājakas nicht gestattet, sich irgendeine Paste auf den Körper aufzutragen, auch keine aus agar (Aquillaria agallocha; ein als Räucherwerk verwendetes Kraut), Sandelholz oder Safran.

    80. Diesen pārivrājakas ist es erlaubt, einmal magadh prasth (ein in Magadh zu dieser Zeit beliebtes Maß) Wasser zu trinken. Auch dieses muss aus einer fließenden Quelle wie einem Fluss stammen und nicht aus einer gesammelten Quelle wie einem Teich. Und auch das nur, wenn es klar und nicht trüb ist. Außer klar muss es sauber und rein sein; nur dann ist es akzeptabel, sonst nicht. Auch das muss mit einem Tuch gefiltert und nicht ungefiltert sein. Auch das ist akzeptabel, wenn es von einem Spender angeboten wird, sonst nicht. Auch das ist nur zum Trinken akzeptabel und nicht zum Baden oder Waschen von Händen, Füßen, Schüsseln oder Löffeln.

    Diesen pārivrājakas ist es erlaubt, einmal magadh adhak (ein in Magadh zu dieser Zeit beliebtes Maß) Wasser zu trinken. Auch das sollte aus einer fließenden Quelle wie einem Fluss stammen und nicht aus einer Sammelquelle wie einem Teich. Auch das ist zulässig, wenn es von einem Spender angeboten wird. Auch das ist nur zum Waschen von Händen, Füßen, Schüssel oder Löffel zulässig, nicht zum Trinken oder Baden.

    81. Sie verbringen Jahre als pārivrājakas und folgen dem pārivrājaka-Kodex. Wenn die Zeit gekomemen ist, verlassen sie ihre irdischen Körper und werden als Götter im erhabenen Brahmalok Kalp geboren. Ihr Zustand (gati) entspricht ihrem jeweiligen Status. Ihre Lebensspanne beträgt dort zehn sāgaropama. Weitere Einzelheiten sind wie bereits erwähnt.

    ENDE DES UPAPAT-KAPITELS [3]

     

    [nächster Teil … → … ] 


    [1] D.h. Beschreibung des Purnabhadra Chaitya, für Einzelheiten siehe Saṃvara [Teil 468] Anmerkung 4.

    [2] Vgl. Saṃvara [Teil 721].

    [3] Quelle von Saṃvara [998-1006] Illustrierte Aupapātika Sūtra, Padma Prakashan, Delhi 2003, S. 218-248, §§ 70-81m (Deutsch AΩ).

    Erster Teil des Upapat-Kapitels, 'Indrabhūti Gautama', 'Neugier', 'Bindung von pāpa-Karma', einschließlich der Beschreibung des ersten Upapat 'UPAPAPT VON EKANT DAND UND EKANT SUPT', Aphorismen 62-69 siehe Saṃvara [Teil 489] Anmerkungen 5-6 (5a-b).

    Navigation