Wissen ist die Wurzel jeder spirituellen Aktivität

    Alexander Zeugin

    Saṃvara [Teil 983] 

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    Zur DefinitionBedeutung und Interpretation von Begriffen [21]

    JAINA-RECHT „BHADRABAHU SAMHITA“ (mit 12.000 Ślokas)

    Auszug davon das Kapitel

    DAS JAINA-RECHT VON ERBSCHAFT UND TEILUNG [15 von 28]

    (Ślokas 4–10 von 117)

    BEGINN DES BUCHES

    Śloka 4

    Nach dem Tod von Vater und Mutter sammeln alle Brüder das Erbe und teilen es gleichmäßig unter sich auf. Zu Lebzeiten des Vaters erhalten jedoch nur die Brüder das Erbe, je nach dessen Wunsch.

    Śloka 5

    Der älteste Sohn allein erhält das verbleibende Vermögen des Vaters. Die anderen Brüder, die ihn (den ältesten Sohn) als Vater betrachten, sollen nach seinen Wünschen leben.

    Śloka 6

    Mit der Geburt des erstgeborenen Sohnes wird ein Mann putrī, d.h. sohnvoll oder ein Mann, der einen Sohn hat; und wie viele auch immer danach geboren werden, der Erstgeborene bleibt das Oberhaupt von allen.

    Śloka 7

    Durch die Geburt des (religiösen, d.h. aus Pflicht gezeugten) Sohnes (d.h. des ersten Sohnes) nennt die Welt das Leben eines Menschen fruchtbar, andernfalls wird er sündvoll genannt. Das ist sehr überraschend.

    Ślokas 8-9

    Menschen werden durch Söhne religiös verdienstvoll; und durch Sohnlosigkeit sündig. In dieser Welt werden viele mit Söhnen in niedriger Stellung gesehen und betteln um Getreide. Und sohnlose Tīrthaṅkaras (die Jain Menschengötter) erlangen die Fünf Großen Errungenschaften,[1] ihre Lotosfüße werden vom Gott der Götter verehrt, und sie besitzen Einsicht in die drei Welten.

    Śloka 10

    Es ist die Pflicht des ältesten Bruders, seine ungeteilten jüngeren Brüder wie ein Vater zu beschützen. Und auch diese jüngeren Brüder sollten den ältesten Bruder stets als Vater betrachten.

    Obwohl es eine Auswirkung religiösen Verdienstes ist, wenn Brüder einer Meinung sind, ist es dennoch wünschenswert, getrennt zu leben, um das Dharma zu stärken. Denn die Verdienste, die sich aus der Verpflegung von Asketen, aus Almosen usw. (bei der Aufteilung) ergeben, sollen jedem Bruder einzeln zufließen und werden mit der Geburt in Bhogabhūmi (dem Land des Genusses, wo die Menschen nichts tun und alles, was sie wollen, von Wunschbäumen bekommen) belohnt.

     

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    [1] Die pañcakalyānās sind:

    1. Die menschliche Empfängnis (garbha),

    2. Menschliche Geburt (janma),

    3. Selbstordination, Enthaltsamkeit (pravrajyā/dīkṣā, tapa, s. Saṃvara 294 Anmerkung 4)

    4. Erleuchtung, Allwissenheit (kevala jñāna) und

    5. Erlösung (mokṣa).

    Für weitere Einzelheiten siehe Tabelle aller fünf kalyāṇaka-kṣetras aller 24 Tīrthaṅkaras

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