Wissen ist die Wurzel jeder spirituellen Aktivität
Saṃvara [Teil 978]
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Zur Definition, Bedeutung und Interpretation von Begriffen [16]
JAINA-RECHT „BHADRABAHU SAMHITA“ (mit 12.000 Ślokas)
Auszug davon das Kapitel
DAS JAINA-RECHT VON ERBSCHAFT UND TEILUNG [10 von 28]
Einleitung [8 von 11]
(Jaina-Recht, Hindu-Recht und britische Herrschaft)
Bevor ich mit den einleitenden Bemerkungen fertig bin, sei ein von allen Gerichten angewandtes Diktum betrachtet. Ich meine das Diktum, dass Jainas prima facie dem Hindu-Recht unterliegen. Die dieser Doktrin zugrunde liegende stillschweigende Annahme ist bis zu einem gewissen Grad, dass Jainas Teil der unscheinbaren Ansammlung von Familien und Rassen sowie Fragmenten von Familien und Rassen sind, die im Laufe vieler Jahrtausende in Indien geboren oder beheimatet waren, und dass die Jainas irgendwann wie eine reife, aber rebellische Frucht abfielen und sich von der ursprünglichen Abstammung lösten. Dies ist das juristische Schibboleth, das in den Law Reports gefunden und als sicherster Prüfstein der Gerechtigkeit in Bezug auf die Rechte der Jainas verwendet wurde.
Seit Jahrhunderten wird Schuljungen beigebracht:
„Der Jainismus ist ein Kompromiss zwischen Hinduismus und Buddhismus.“
Somit wäre der Jainismus implizit der Nachfolger beider. Selbst gelehrte Textautoren sind diesem Irrtum verfallen und haben ihn wiederholt. Z.B. Golāp Chandra Sarkār Sāstri.[1] Derselbe Autor wiederholt, dass Jainas als hinduistische Dissidenten bezeichnet werden können, dass Jaina Yatis Digambaras sind, die Mahāvīra folgen, und Śvetāmbaras, die Pārśvanāth folgen; und dass der Jainismus im Nordwesten des Landes entstand.
Aber all diese Aussagen sind völlig falsch. Der Jainismus ist kein Kompromiss zwischen Hinduismus und Buddhismus. Er ist ganz anders. Dr. Thomas[2] trifft eine Aussage entlang der Linien der Geschichte und der Jaina-Tradition. Der gelehrte Doktor hält den Buddhismus für einen Ableger des Jainismus und fährt fort:
„Es genügt festzustellen, dass die Geschichte der Jaina-Religion, wenn sie konstruiert wird, für den Studenten des Hindu-Rechts von größter Bedeutung sein muss, da sie zweifelsfrei zeigen wird, dass Jainas keine Hindus sind und rechtlich nicht dem Hindu-Recht (d.h. Sanskrit-Recht) unterworfen werden können.“
Dank der Arbeiten von Orientalisten wie Dr. H. Jacobi, Dr. R. Hoernle, Prof. Guérinot, Dr. Barnett, Dr. L. Suali, Dr. Burgess und Dr. Bühler, Dr. Johannes Hertel und anderen sind die Historizität von Lord Mahāvīra und Pārśvanāth sowie der unabhängige und antike Ursprung und die Entwicklung des Jainismus gründlich belegt, und es ist nicht notwendig, die tote Theorie des „Kompromisses“ jetzt anzugreifen.
Was die Frage betrifft, ob Jainas Hindu-Dissidenten waren und daher dem Hindu-Recht unterlagen, so ist uns das Datum dieser Abspaltung nicht bekannt. Die Geschichte bestätigt jedoch, dass Lord Mahāvīra bis 527 v. Chr. lebte; dass Lord Mahāvīra von Lord Pārśvanāth, geboren 876 v. Chr. und 776 v. Chr. Befreiung erlangte, vorausgegangen war. Auch die Jain Tradition besagt dasselbe. Der Jainismus behauptet, dass es vor Pārśvanāth 22 weitere Tīrthaṅkaras gab, von denen der unmittelbare Vorgänger Nemināth in Gujrat, nahe dem Berg Girnār in Junāgadh, war. Lord Nemināth war ein Zeitgenosse von Kṛṣṇa und Arjuna,[3] den Helden des Mahābhārata. Das Datum des Mahābhārata wird nach der niedrigsten Schätzung auf etwa 1200 v. Chr. angegeben. Daher muss Lord Nemināth spätestens zu dieser Zeit gelebt haben. Ohne auf der Jaina-Tradition in ihrer Gesamtheit zu bestehen (und nebenbei sei erwähnt, dass es nichts gibt, was sie zwangsläufig diskreditieren könnte), müssen die 21 Tīrthaṅkaras vor Lord Nemināth mindestens einige Jahrtausende umfasst haben; und möglicherweise könnte der erste Herr der Jainas, gemäß der Behauptung von Herrn B.G. Tilak in „Our Arctic Home in the Vedas“, um 8000 bis 10.000 v. Chr. in der damaligen Arktis gefunden werden. Wo fand also die Abspaltung statt? Wo und wann erhoben sich die Jainas eines Morgens und sprachen sich von den Hindus ab? Tatsache ist, dass der Ṛṣabha des Yajur Veda[4] und des Hindu Bhāgvat,[5] wie dort zugegeben wird, der wahre Gründer des Jainismus ist, und der Jainismus hat sicherlich eine längere Geschichte, als es mit seiner Eigenschaft als Glaubensbekenntnis von Andersdenkenden des Hinduismus vereinbar ist.
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[1] Golāp Chandra Sarkār Sāstri, in Hindu Law of Adoption (T.L.L. für 1888) Ausgabe 1891, auf S. 452.
[2] Zitiert in J.H. Nelson's Scientific Study of Hindu Law, 1881, auf den Seiten 91-92.
[3] Einige Hindu-Astrologen errechnen aus astronomischen Daten, dass Kṛṣṇa 3.200 v. Chr. geboren wurde. Damit wäre das Alter von Nemināth etwa 5.000 Jahre. Siehe Bhagvad Gita und M.W. Burway.
[4] Siehe Referenzen in der Jaina Gazette, Bd. III, Nr. 5 für August 1906.
[5] Skandha 2, Adhyāya 7.