Wissen ist die Wurzel jeder spirituellen Aktivität

    Alexander Zeugin

    Saṃvara [Teil 581]

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    DAŚĀŚRUTASKANDH

    SIEBTE DAŚA [2 von 2]

    BHIKṢU PRATIMĀ 

    EINSCHRÄNKUNG DER ENTFERNUNG VON STAUB UND ÄHNLICHEM VOM AUGE

    12. Falls ein winziges Lebewesen, Samen oder Staubpartikel in das Auge eines Mönchs gelangt, der bhikṣu pratimā praktiziert, sollte er es weder herausnehmen noch das Auge reinigen oder waschen. Er sollte gemäß dem vorgeschriebenen Verfahren für īrya samiti[1] weiter umherwandern.

    REISE NACH SONNENUNTERGANG VERMEIDEN

    13. Ein Mönch, der bhikṣu pratimā praktiziert, sollte sofort dort anhalten, wo er bei Sonnenuntergang ankommt (falls er nicht früher einen geeigneten Ort zum Übernachten finden konnte). Dabei ist es unerheblich, ob dieser Ort ein ausgetrockneter Teich, ein offenes Land, ein schrecklicher Wald, ein Tiefland, ein Berg, ein unebener Ort, ein Graben oder eine Höhle ist. Er sollte die ganze Nacht dort verbringen. Es ist für ihn nicht angemessen, sich während der Nacht auch nur einen Schritt weiter zu bewegen. Wenn die Nacht endet und die Sonne aufgeht, kann er in jede Richtung gehen, nach Osten, Süden, Westen oder Norden, wobei er den Bewegungsregeln folgt. 

    SCHLAF VERMEIDEN

    14. Unter den oben genannten Umständen ist ein bhikṣu, der masiki pratimā praktiziert, nicht berechtigt zu schlafen oder zu dösen, wenn er sich in der Nähe von lebensspendendem Land aufhält, da der Allwissende dies als Ursache für Karma-Bindung bezeichnet. Der Kevalī sagt, dass Lebewesen mit Erdkörpern sicherlich Gewalt angetan werden, wenn der Mönch die Erde im Schlaf oder Dösen berührt. Daher sollte er sich gemäß dem vorgeschriebenen Kodex nur an einem einwandfreien Ort aufhalten und von dort aus an keinen anderen Ort gehen.

    Falls der Mönch, der sich dort aufhält, den Drang verspürt, seinen natürlichen Bedürfnissen nachzukommen, ist es für ihn angemessen, dies an einem Ort zu tun, den er zuvor gründlich untersucht hat. Aber er sollte diesen Drang in keiner Weise unterdrücken. Danach sollte er an denselben Ort zurückkehren und sich sorgfältig spirituellen Aktivitäten wie Meditation widmen.[2]

    VERMEIDE DAS ALMOSEN, WENN DER KÖRPER MIT STAUB BEDECKT IST

    15. Falls lebensspendender Staub am Körper des Mönchs klebt, der bhikṣu pratimā praktiziert, während er unterwegs ist, sollte er nicht zum Haus einer Person gehen, um Nahrung oder Wasser als Almosen zu sammeln. Falls er erfährt, dass der lebensspendende Staub ausgetrocknet ist oder durch Körperschweiß, Körperschleim, Handschleim oder den durch Schweiß entstandenen Schleim zerstört wurde, kann er zum Hausbesitzer gehen, um Nahrung oder Wasser als Almosen zu sammeln.

    EINSCHRÄNKUNG DES WASCHENS VON KÖRPERTEILEN

    16. Ein Mönch, der masiki bhikṣu pratimā praktiziert, sollte seine Hände, Füße, Zähne, Augen oder sein Gesicht nicht einmal oder wiederholt mit nicht lebensspendendem kaltem oder heißem Wasser waschen. Falls jedoch sein Gesicht, seine Hände oder irgendein Körperteil mit unreiner Materie oder Nahrung oder dergleichen beschmiert ist, kann er es mit Wasser reinigen.

    ANGST VOR TIEREN VERMEIDEN

    17. Wenn ein Mönch, der masiki bhikṣu pratimā praktiziert, während seiner Wanderungen auf einen betrunkenen Elefanten, ein betrunkenes Pferd, einen betrunkenen Ochsen, einen betrunkenen Büffel, ein betrunkenes Wildschwein, einen betrunkenen Hund, einen betrunkenen Wolf oder dergleichen trifft, sollte er aus Angst nicht einmal einen Schritt zurückweichen. Falls jedoch ein nicht furchterregendes Tier auf natürliche Weise vor den Mönch tritt und Angst vor ihm hat, sollte er bis zu vier Haath[3] zurückweichen.

    HITZE UND KÄLTE ERTRAGEN

    18. Ein Mönch, der einen Monat lang bhikṣu pratimā praktiziert, sollte nicht aus Angst vor Kälte von einem kalten an einen heißen Ort ziehen. Er sollte auch nicht aus Angst vor Hitze von einem heißen an einen kalten Ort ziehen. Er sollte jedoch an dem Ort bleiben, an dem er sich bereits befand, und das Leiden, das durch Kälte oder Hitze verursacht wird, je nach Fall geduldig ertragen.

    19. Daher sollte er masiki bhikṣu pratimā streng wie in den Schriften niedergelegt, mit den vorgeschriebenen Einschränkungen, in Übereinstimmung mit dem Weg der Erlösung und wie von Tīrthaṅkara dargelegt, praktizieren. Er sollte bei diesen Praktiken die gebotene Sorgfalt walten lassen und kleinere Verfehlungen, falls vorhanden, bereuen und um Verzeihung bitten. Er sollte die Praktiken abschließen, die besagte Ordnung der Tīrthaṅkaras loben und ihre Ordnung befolgen.

    ANDERE BHIKṢU PRATIMĀS

    20. Ein bhikṣu, der dvi-masik bhikshu pratimā befolgt und nicht an seinen Körper gebunden ist, nimmt täglich nur zwei Speiseopfer und zwei Wasseropfer an. Ebenso kann er während tri-masiki, chatur-masiki, panch-masiki, shat-masiki und sapt-masiki bhikṣu pratimās bis zu zwei, drei, vier, fünf, sechs bzw. sieben Opfergaben annehmen.

    ERSTES SIEBEN TAGE-NÄCHTE-PRATIMĀ

    21. Während der ersten pratimā, die sieben Tage und sieben Nächte dauert, hat der Mönch keinerlei Bindung an seinen Körper. Er erträgt ruhig alle Leiden. Es ist für ihn angemessen, während er ein vollständiges Fasten (ohne Wasser) einhält, uttanasan, parshvasan oder nishadyasan[4] einnimmt und in kāyotsarg[5] außerhalb des betreffenden Dorfes oder der betreffenden Stadt bleibt.

    Auch wenn irgendein Leiden durch himmlische Wesen, Menschen oder Tiere verursacht wird, ist es für ihn nicht angemessen, sich in der Meditation stören zu lassen oder von der Meditation abzubrechen.

    Falls er während dieser Praxis einen Ruf der Natur verspürt, sollte er diesem Drang nicht nachgeben, sondern an den geeigneten Ort gehen, den er zuvor zu diesem Zweck ausgesucht hat, und danach sollte er wie vorgeschrieben an seinen Platz zurückkehren und sich in der Meditation und dergleichen stabilisieren.

    Daher sollte er diese ersten sieben Tage streng nach den Schriften praktizieren, wie von Tīrthaṅkara angeordnet.[6]

    ZWEITES SIEBEN-TAGE-NACHT-PRATIMĀ

    22. Das zweite sieben-Tage-Nächte-pratimā ist diesem ebenfalls ähnlich, der einzige Unterschied besteht darin, dass bei dieser Praxis die Meditation in dandasan oder lagudasan oder utkatukasan durchgeführt wird.[7] Alle anderen Regeln sind identisch mit denen für frühere Praktiken. Es sollte strikt befolgt werden, wobei alle vorgeschriebenen Regeln vollständig eingehalten werden.

    Das dritte sieben-Tage-Nächte-pratimā ist dem vorherigen ebenfalls ähnlich, mit dem einzigen Unterschied, dass Aktivitäten im Zusammenhang mit der Meditation in godohanikasan oder vīrasan oder amrakubjasan durchgeführt werden.[8] Alles andere wird wie zuvor erwähnt praktiziert.[9]

    ELFTES PRATIMĀ VON 24 STUNDEN (AHORATRI)

    23. Die Bedingungen für dieses pratimā von ahoratri (24 Stunden) sollten als ähnlich wie zuvor erwähnt betrachtet werden. Der einzige Unterschied besteht darin, dass es mit vollständigem Fasten ohne Wasser praktiziert wird. Nachdem man das Dorf oder die Stadt verlassen hat, wird der Körper ein wenig nach vorne gebeugt, die Füße werden sehr nah zusammengebracht und die Arme werden bis zu den Knien ausgestreckt. Dies ist die vorgeschriebene Haltung für die Meditation. Alle zuvor erwähnten Regeln gelten auch für dieses pratimā.

    KURZE ZUSAMMENFASSUNG DES VORGEHENS DER ERSTEN ELF BHIKṢU PRATIMĀS: DAS ZIEL DER BEFREIUNG VOM SAṂSĀRA, DAS BALD ERREICHT WERDEN SOLL, UND HINDERNISSE, DIE MIT DEM 12. BHIKṢU PRATIMĀ ZU VERMEIDEN SIND, DIE ZEIT, DORTHIN ZU GELANGEN, ETC.

    Die Gesamtdauer der ersten bis zehnten bhikṣu-pratimās beträgt sieben Monate und einundzwanzig Tage. Danach dauert die Praxis der elften pratimā weitere drei Tage und wird wie folgt beschrieben:

    Am 22. des achten Monats, nach dem Brechen des Fastens in Bezug auf die frühere pratimā, wird die elfte pratimā praktiziert, indem am 23. und 24. Tag ein vollständiges Fasten ohne Wasser eingehalten wird. Man muss in der Meditation aufrecht stehen bleiben (kāyotsarga). Die Hände sollten gerade gehalten werden, den Körper berühren und bis zum Knie ausgestreckt sein, die Füße sollten zusammengelegt werden, Brust und Gesicht sollten ein wenig nach vorne gebeugt sein. Somit wird diese pratimā in kāyotsarga 24 Stunden lang praktiziert. Die restliche Beschreibung ist identisch mit den zuvor erwähnten pratimās.

    Am 25. Tag wird das zweitägige Fasten beendet und danach wird an den folgenden drei Tagen, nämlich dem 26., 27. und 28. Tag, dreitägiges Fasten eingehalten. Alle drei Nächte werden in kāyotsarga (Meditation) verbracht und so wird das zwölfte pratimā praktiziert. Die Methode von kāyotsarga ist dieselbe wie zuvor im Fall des elften pratima erwähnt. Aber bei diesem pratimā wird das Auge die ganze Nacht lang auf eine Substanz gerichtet gehalten. Es darf nicht geblinzelt werden. Die Körperteile sollten völlig bewegungslos sein. Die Sinnesorgane sollten von ihren sinnlichen Aktivitäten losgelöst sein. Falls irgendeine Art von Leiden auftritt, sollte die Haltung von kāyotsarg überhaupt nicht gestört werden. Dies ist das besondere Merkmal des zwölften pratimā.

    Das Wesentliche daran, das Auge auf eine Substanz zu richten, besteht darin, die Aufmerksamkeit von allen Seiten abzuziehen und auf die Nasenspitze oder die Fußnägel zu richten. Auf diese Weise wird der Geist automatisch stabil.

    Es wird auch gesagt, dass im Verlauf des zwölften pratimā Leiden auftreten. Im Paragraphen wird jedoch nur insoweit behauptet, dass die richtige Ausübung dieses pratimā nützlich und die falsche schädlich ist.

    Am 29. Tag des achten Monats endet das dreitägige Fasten. Damit ist die Ausübung des zwölften pratimā abgeschlossen. Wenn diese pratimās daher am ersten Tag von migasar begonnen werden, sind sie vor dem fünfzehnten Tag der hellen Asadh-Zweiwoche abgeschlossen.

    Die Mönche, die sich der harten Praxis der bhikṣu pratimās unterziehen, verlieren viel Karma und erlangen bald Befreiung.“ Diese Informationen und das Verfahren der 12. BHIKṢU PRATIMĀ VON EINEM TAG UND EINER NACHT, der Fortsetzung des siebten Daśa von Paragraph 24 bis 26, sind in Saṃvara [Teil 291], Anmerkung 2.

    Danach schließt das siebte daśa des Daśāśrutaskandha Sūtra mit dem 27. Aphorismus wie folgt ab:

    27. Die ehrwürdigen Sthavirs haben auf diese Weise zwölf Bhikṣu-Pratimās dargelegt.

    So sage ich.

    SIEBTE DAŚA DER DAŚĀŚRUTASKANDHA SŪTRA ABGESCHLOSSEN.

     

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    [1] AUSFÜHRUNG:

    Der Kommentator erläutert den zugrunde liegenden Zweck dieser Regel und stellt fest: „Ein bewegliches Lebewesen darf nicht aus den Augen eines bhikṣu entfernt werden, der pratimā praktiziert. Ziel ist es, besondere Aufmerksamkeit für den Körper zu vermeiden und Nachsicht zu fördern. Der praktizierende Mönch schließt nicht einmal seine Augenlider, damit das lebendige, bewegliche Wesen von selbst herauskommen kann. Falls es nicht herauskommen kann, besteht der mitfühlende Ansatz darin, dass der Mönch ihm dabei hilft, herauszukommen.“ In der fünfzehnten Regel wird erwähnt, dass er den Weg verlassen sollte, falls ein Tier Angst vor ihm bekommt. In diesen Regeln wird also darüber informiert, dass ein bhikṣu, der pratimā praktiziert, einen starken Geist, eine große Ausdauer bei Leiden und Losgelöstheit von seinem Körper hat. Ausnahmen zum Schutz von Lebewesen sollten automatisch einbezogen werden.

    [2] In jedem der zwölf bhāvanās. Für ihre Einzelheiten siehe Saṃvara [Teil 448] Anmerkung 12 und für dharma-dhyāna oder śukla-dhyāna siehe Saṃvara [Teil 240] Anmerkung 7.

    [3] Sanskṛit: hātha = Hände (?), ist ein lineares (etwa viereinhalb Fuß)- und metaphorisches Maß.

    [4] Yogische Haltungen.

    [5] Kāyotsarga pratimā ist das Gelübde der losgelösten Meditation: Kāyotsarga bedeutet, die Anhaftung an den Körper zu ignorieren. Mit anderen Worten, Anhaftungen an den Körper, die Kleidung usw. zu ignorieren und den Geist die ganze Nacht über in vollständiger Meditation auf das Selbst zu verweilen. 

    Dies ist kāyotsarga pratimā, dsd fünfte der upaśakapratimās, das fünf Monate lang praktiziert wird, siehe Saṃvara [Teil 170].

    Kāyotsarga-Haltung: Wenn ein Anwärter gerade steht oder sitzt, lässt er beide Arme herunterhängen und kümmert sich nicht um seinen Körper. (Hemachandras Yogaśāstra 4.132).

    [6] Die Praxis dieses ersten bhikṣu pratimā ist durchaus auch heute noch möglich. Den Drang des Rufs der Natur nicht zu unterdrücken und sich an den geeigneten Ort zu begeben, der zuvor zu diesem Zweck untersucht wurde, kann bereits jetzt einen Laien trainieren, der bestrebt ist, die spirituelle Leiter hinaufzusteigen. Außerdem raten Ärzte dazu aus gesundheitlichen Gründen.

    [7] Yogische Haltungen:

    Dandasan: Wenn man im Sitzen die Füße unter die Oberschenkel bringt und mit geschlossenen Zehen und geschlossenen Knöcheln auf den Boden stellt. Hemachandra Yogaśāstra 4, 130. Für weitere Einzelheiten siehe Anmerkung 9 unten.

    Lagudasan: Näheres siehe Anmerkung 9 unten.

    Utkatukasan (utkatikā): Utkata oder utkatikā-Haltung ist, wenn das Gesäß die Fersen berührt und die Fersen den Boden berühren. Hemachandra Yogaśāstra 4, 131. Für weitere Details siehe Anmerkung 9 unten.

    [8] Godohanikasan oder vīrasan oder amrakubjasan: Zu Einzelheiten siehe Anmerkung 9 unten.

    [9] AUSFÜHRUNG:

    Es gibt keine spezielle Reihenfolge für die Einhaltung von Entsagungen wie Fasten in den ersten sieben Bhikshu-Pratimas. Ein Praktizierender kann Entsagungen nach Belieben durchführen, die achte, neunte und zehnte Pratimās dauern jeweils eine Woche. Während dieser Zeit ist es ein Muss, zu fasten, gefolgt von Ayambil (einmal am Tag gekochtes oder gebackenes Essen mit nur einer Zutat, auch ohne Salz oder andere Gewürze), gefolgt von Fasten und so weiter. Alle Regeln für die Pratimas sind dieselben, mit Ausnahme der Anzahl der Opfergaben (Datti), die angenommen werden können. Am Fastentag muss der Mönch (oder die Nonne) alle vier Arten von Nahrungsmitteln meiden und sich außerhalb des Dorfes oder der Stadt in einer Haltung stabilisieren, je nachdem, wie es der Fall ist, gemäß dem in den Schriften festgelegten Verfahren. Er muss den ganzen Tag und auch die Nacht über stabil bleiben. Beim dritten pratimā besteht der Unterschied nur in der Haltung.

    Für die achte bis zehnte pratimās sind jeweils drei spezielle Haltungen vorgeschrieben. Die erste Haltung der achten und neunten pratimās ist uttanasan bzw. dandasan. In beiden Haltungen muss man sich hinlegen und das Gesicht zum Himmel richten. Der einzige Unterschied besteht darin, dass man in uttanasan die Hände und Füße weit ausstrecken oder in jeder beliebigen Position halten kann, während in dandasan der gesamte Körper von Kopf bis Fuß wie eine Stange gerade gehalten werden muss und kein Zwischenraum zwischen Händen und Füßen bestehen sollte.

    Die zweiten vorgeschriebenen Haltungen für die beiden genannten pratimās sind in ähnlicher Weise „ek parshvasan“ bzw. „lakutasan“. In beiden Haltungen muss man durchgehend auf einer Seite liegen. Der einzige Unterschied besteht darin, dass man in „ek parashvasan“ auf einer Seite liegen muss, während man in „lakutasan“ beim Schlafen den Kopf auf einer Handfläche und einen Fuß auf der anderen Handfläche halten muss. In dieser Haltung befinden sich also Kopf und ein Fuß über dem Boden.

    Die dritten Haltungen der beiden genannten pratimās sind „nishadyasan“ und „utkutukasan“. Beides sind Sitzhaltungen. In nishadyasan muss man in einer normalen Sitzhaltung sitzen, wobei die Oberschenkel den Boden berühren, während in utkutukasan das gesamte Körpergewicht auf den Füßen ruht. In dieser Haltung drückt man dem Guru seine Dankbarkeit aus.

    Das Besondere an den drei vorgeschriebenen Haltungen für das zehnte pratimā ist, dass es sich nicht um Sitz-, Schlaf- oder Stehhaltungen handelt. Es handelt sich jedoch um eine Zwischenhaltung zwischen Sitzen und Stehen. In der ersten Haltung, nämlich goduhanikasan, ruht das gesamte Körpergewicht auf den Zehen, die Knie und Oberschenkel berühren sich und beide Gesäßbacken liegen auf den Fersen.

    In der zweiten Haltung, nämlich vīrasan, liegt der gesamte Körper auf den Füssen, aber das Gesäß sollte etwas über den Fersen liegen. Es ist auch ähnlich wie bei einer Person, die auf einem Stuhl sitzt, obwohl dieser entfernt wurde.

    Die dritte ist amrakubjasan. Auch in dieser Haltung ruht das gesamte Körpergewicht auf den Füssen, die Knie sollten leicht nach unten gebeugt sein und der restliche Körperteil sollte gerade gehalten werden. So wie eine Mango oben normal und unten leicht gebogen ist, ist der Zustand in dieser Haltung ähnlich. Es ist schwierig, 24 Stunden lang in einer dieser Haltungen zu verharren, aber die drei Haltungen, die für das zehnte pratimā beschrieben werden, sind äußerst schwierig. Ein gewöhnlicher Mensch kann nicht einmal eine Stunde lang ununterbrochen in einer dieser Haltungen verharren.

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