Wissen ist die Wurzel jeder spirituellen Aktivität

    Alexander Zeugin

    Saṃvara [Teil 429]

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    Das TATPARYAVRTTI des Digambara Ācārya JAYASENA, ein Kommentar zu PRAVACANASĀRA des KUṆDAKUNDĀCĀRYA [1 von ]

    Einleitung:

    (i) Obwohl Prabhacandras Behandlung des strīmokṣa-Themas recht umfassend ist, lässt sich nicht leugnen, dass die von der Dhavalā[1] zu diesem Thema gelieferten schriftlichen Beweise alles andere als schlüssig waren. Dies muss sogar unter den Digambaras zu der allgemeinen Auffassung geführt haben, dass sie eine autoritativere Schrift benötigten, um diese Lehre zu untermauern. Das Tatparyavrtti (d. h. ein Kommentar mit dem Titel „Die Bedeutung“) des ācārya Jayasena aus dem zwölften Jahrhundert (siehe Pravacanasāra, Einleitung, S. 97-99) scheint ein Versuch zu sein, Prabhacandras Schlussfolgerungen mit der erforderlichen Schrift zu untermauern, die ein für alle Mal alle Zweifel an der offiziellen Ansicht der Digambara ausräumen würde. Das Tatparyavrtti ist ein Kommentar zu Kundakundas Pravacanasāra (prākṛtpavayanasara), einem Werk mit etwa zweihundertfünfundsiebzig Versen, das in drei Kapitel unterteilt ist. Im fünfundzwanzigsten Vers des dritten Kapitels (das sich mit dem Bettelgesetz befasst) stellt Kundakunda fest, dass die einzige „Voraussetzung“ (upakarana), die einem Jaina-Bettelmönch vorgeschrieben ist, seine Nacktheit ist, der Zustand, der ihn bei der Geburt kennzeichnete (yathajatarupam). In Jayasenas Tatparyavrtti gehen diesem fünfundzwanzigsten Vers[2] zwölf Prākṛt-Verse voraus, die angeblich die ursprünglichen Verse von Kundakunda sind und sich alle der „ausdrücklichen Widerlegung von moksa für Frauen, wie sie von denen der Śvetāmbara-Sekte vertreten wird“ [3] widmen. Diese zwölf Verse erscheinen jedoch nicht in einem früheren Kommentar mit dem Titel Tattvadipika des Digambara-Autors Amṛtacandra (ca. 10. Jahrhundert). A. N. Upadhye, der Herausgeber des Pravacanasāra (Einleitung, S. 95), hat daher vorgeschlagen, dass diese zwölf Prākṛt-Verse wahrscheinlich „spätere Ergänzungen“ (praksipta) zur Rezension dieses Textes sind, die Jayasena für seinen Kommentar verwendet hat. Unabhängig davon, wer diese Verse dem Originaltext der Pravacanasāra hinzugefügt haben könnte, ist es offensichtlich, dass sie vermutlich einen anderen Text des Kuṇdakunda, das Sutraprabhrta, ergänzten, der ursprünglich erklärt hatte, dass Frauen der Bettelgelübde unwürdig seien, jedoch nicht so weit ging zu sagen, dass es für Frauen kein mokṣa gibt.[4] Zwei der zwölf zusätzlichen Verse in Jayasenas Text[5] sind direkt dem Sutraprabhrta entnommen und beschreiben den Körper der Frau als Brutstätte subtiler Lebensformen. Wie wir in den Kommentaren von Sakatayana gesehen haben, hatten die Yāpaṇīyas (oder die Śvetāmbaras) keine Einwände gegen diese Beschreibung, betrachteten sie jedoch nicht als Hindernis für die Frauen, die mahāvratas anzunehmen und moksa zu erreichen. Die zusätzlichen Verse in Jayasenas Version machen explizit, was in der früheren Arbeit von Kuṇdakunda nur implizit enthalten war, indem sie offen erklären,[6] dass es für Frauen in genau diesem Leben kein moksa gibt und deshalb die Herrn Arhats ihnen ein Bettelmönchsemblem mit Kleidung vorgeschrieben haben, die ihrem biologischen Geschlecht angemessen ist.[7]

    (ii) Jayasenas Kommentar ist aufgrund bestimmter zusätzlicher Informationen interessant, die in früheren Werken nicht zu finden sind. Sakatayana hatte erklärt, der biologische Zustand einer Frau sei mit dem Körper eines kranken Mönches vergleichbar,[8] der ebenfalls von Würmern befallen sein könne, und daher sollten die für sie geltenden Regeln nicht unterschiedlich sein. Jayasena gibt zu, dass selbst der Körper eines Mannes nicht davor gefeit sei, ein Nährboden für Ungeziefer usw. zu sein, aber er beharrt darauf,[9] dass dies beim Mann unbedeutend sei – wie ein Tropfen Gift im Vergleich zu dem einer Frau, deren ganzer Körper von Gift durchdrungen ist. Sakatayana hatte auch höhnisch gefragt, wenn ein Mann (gemäß den Digambaras) mokṣa erlangen könne, selbst wenn er die weibliche Libido (strīveda, d. h. das Verlangen nach einem Mann) erfahren habe, warum dann einer Frau, die die männliche Libido (puṁveda, das Verlangen nach einer Frau) erfahren habe, nicht dasselbe Privileg zuteilwerden könne?[10] Jayasena argumentiert, dass die Fälle nicht gleich sind, da der Mann im Gegensatz zur Frau die beste körperliche Struktur haben kann,[11] mit der allein moksa erreicht werden kann. Aber die traditionellen Werke zur Karma-Lehre, die von beiden Sekten akzeptiert werden, enthalten keine solche Regel, und die Śvetāmbara fragt ausdrücklich nach Jayasenas Beweisen. Jayasena zitiert einen Vers, der das beste Saṁhanana auf Frauen beschränkt, die nur im Bhogabhūmi geboren wurden, was es für das Erreichen von moksa nutzlos macht.[12] Wie weiter unten zu sehen sein wird, wird der Śvetāmbara-Autor Meghavijaya dies als unecht und daher inakzeptabel ablehnen.[13]

    (iii) Schließlich ist Jayasenas Kommentar bemerkenswert für seine Frage an die Śvetāmbaras: Wenn die Tīrthaṅkara Mallī tatsächlich eine Frau war, wie sie behaupten, warum verehren sie dann ein männliches Bild von ihr? Dies ist ein wichtiges Beweisstück für das Studium der Jaina-Ikonographie, das bestätigt, dass die Praxis der Śvetāmbara, ein männliches Bild für die weibliche Mallī zu verwenden, nicht modernen Ursprungs ist und den von Meghavijaya[14] erläuterten Anstandsregeln der Śvetāmbara in der ikonischen Darstellung entspricht.

    (iv) P.S. Jainis Übersetzung entspricht dem Text des Tatparyavrtti in Upadhyes Ausgabe (1964) des Pravacanasara, S. 275-280.

    ÜBERSETZUNG

    1. [S. 275, Zeile 3] Nun erklärt der Kommentator diesen Vers, indem er das Verbot des Nirvanas für Frauen betont. Der Schüler, der den Ansichten der Śvetāmbaras folgt, stellt diese offensichtliche Behauptung auf:

    Das vom Herrn der Asketen [Jina] gepredigte Dharma sucht weder diese noch die nächste Welt. Warum wird dann [in derselben Lehre] eine andere Art von Bettelemblem (Linga) [d.h. das Tragen von Kleidung] als Option für Frauen befürwortet? [*6] [15]

     

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    [1] Siehe Saṃvara [Teil 324].

    [2] Siehe Saṃvara [Teil 431] Pkt. 19.

    [3] Siehe Pkt. 1.

    [4] Diese Passage lautet wie folgt:

    „In den Geschlechtsorganen der Frauen, zwischen ihren Brüsten, in ihren Nabeln und in den Achselhöhlen, heißt es [in den Schriften], dass sich sehr subtile Lebewesen befinden. Wie kann es die Ordination zum Bettler (pravrajya) geben …“

    [pravrajya, wörtlich: das Verlassen des Hauses (um ein Bettler zu werden). Es sollte beachtet werden, dass Kuṇdakunda einer Frau, technisch gesehen einer śrāvikā, die Ordination zum Bettler (pravrajya) verweigert, nicht nur aufgrund des Tragens von Kleidung wie im Fall der Śvetāmbara-Mönche, sondern auch und grundlegender aufgrund ihres biologischen Geschlechts.]

    „… für sie [da sie das Gelübde von ahiṃsā brechen müssen]?“

    [Digambara Ācārya Kuṇdakundas Sutraprabhrta (Suttapahuda), Vers 24, wiedergegeben in P.S.Jainis Gender and Salvation, Kap. 1, Vers 7]

    „Frauen haben keine Reinheit des Geistes; sie sind von Natur aus wankelmütig. Sie haben Menstruationsblutungen. [Daher] gibt es für sie keine Meditation ohne Angst.“

     

    [Digambara Ācārya Kundakundas Sutraprabhrta (Suttapahuda), Vers 25, wiedergegeben in P.S.Jainis Gender and Salvation, Kap. 1, v. 8]

    (Die letzte Annahme wurde bereits früher in folgender Interpretation festgestellt: [Diejenigen, die] pramādas haben, haben keine Reinheit des Geistes; sie sind von Natur aus wankelmütig. Sie haben regelmäßig Ausbrüche von STOLZ usw., geben sich den Sinnen hin, kaṣāyas, sind in falschem Glauben oder Zweifel am richtigen Glauben und in müßigem Gerede, vikatha: 1. Gerede über Frauen, 2. Essen, 3. schmutzige Verwaltung und 4. das Land).

    [5] Siehe Saṃvara [Teil 430], Punkt 7 und Punkt 8.

    [6] Siehe Punkt 2 unten, der zum Teil aus Kuṇdakundas Werk Suttapahuda Vers 19 entnommen ist (Vers 2 in P.S. Jainis Gender and Salvation), siehe Saṃvara [Teil 309].

    [7] Siehe Saṃvara [Teil 431] Pkt. 18.

    [8] Siehe Saṃvara [Teil 294] Pkt. 51.

    [9] Siehe Saṃvara [Teil 430] Pkt. 7.

    [10] Siehe Saṃvara [Teil 309] Pkt. 115.

    [11] Saṁhanana siehe Saṃvara [Teil 431] Pkt. 10.

    [12] Siehe Saṃvara [Teil 287] Pkt. 7.

    [13] Siehe Saṃvara [Teil 320] Pkt. 85.

    [14] Siehe Saṃvara [Teil 319] Pkt. 77.

    [15] Der Herausgeber der Pravacanasāra verwendet ein Sternchen, um darauf hinzuweisen, dass es sich bei diesen Versen um spätere Hinzufügungen (praksipta) zum ursprünglichen Text handelt. Siehe Einleitung (i) oben.

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