Wissen ist die Wurzel jeder spirituellen Aktivität

    Alexander Zeugin

    Saṃvara [Teil 414]

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    Kapitel über LeidenschaftenKAṢĀYA-PĀHUḌA (KAṢĀYA-PRĀBHṚTA von Ācārya Guṇadhara (4. Jahrhundert n. Chr.) [86 von ]

    KAPITEL 26 [10]

    ANMERKUNG (zu den Versen):

    91. Das Untersuchungstor des Kapitels über Rechtschaffenheit umfasst 15 + 4 = 19 Verse, die sich mit Folgendem befassen:

    (1) Nachlassen des glaubenstäuschenden Karmas

    (2) Zerstörung des glaubenstäuschenden Karmas. Die ersten vier Verse (91-94) befassen sich mit den ersten samaya-Operationen im Stadium der niederen Willenskräfte (~ 7. Stufe).

    Die Art der Willensäußerungen des Nachlassens des FD-Karmas kann rein, reiner, einfach schmerzlich oder schmerzlicher sein. Der zweite Teil des Verses fragt nach der Möglichkeit einiger oder aller Aktivitäten usw. im Rahmen desselben Prozesses. All dies wird nach der 7. spirituellen Stufe (guṇasthāna) immer besser.

    Das Nachlassen hat eine der geistigen und stimmlichen Aktivitäten (von vier) und kann grobe oder vielgestaltige körperliche Aktivitäten (von sieben) haben. Er kann eine der allmählich abnehmenden Leidenschaften, ein bestimmtes Bewusstsein, die letzten drei besseren Aureolen (lēśyās) und eine der Libidos haben.

    92. Dieser Vers enthält zwei Fragen bezüglich der Spezifität der

    (1) Existenz früher gebundener Karmas

    (2) Aktuellen karmischen Erträge in Bezug auf ihre vierfachen Bindungen.

    Er enthält zwei weitere Fragen bezüglich der Spezifität karmischer Arten, die aufgrund karmischer Zerstörung und Frühreife in fruchtbares āvalī eintreten.

    Es wird festgestellt, dass alle acht grundlegenden karmischen Arten und 42 Unterarten der ersten vier Karmas [5 Unterarten wissensverdunkelnder, 9 Unterarten willenskraftverdunkelnder, 2 gefühlserzeugender und 26 täuschender Karmas (außer richtig-falscher Glaube und Rechtschaffenheit)] dort vorhanden sind. Es gibt eine oder zwei Arten von Lebensspannen-Karma, zwei Arten von statusbestimmendem Karma, fünf Arten von hinderlichem Karma und 73 Unterarten von körperbildendem Karma.

    Es gibt dort 100 Intensitätsarten. Ebenso werden im Kommentar weitere Einzelheiten zu Dauer, Intensität und Massenpunktbindungen angegeben. (Siehe Band 12, S. 208-9)

    Alle grundlegenden karmischen Arten und auch die bereits existierenden treten in das fruchtbringende āvalī ein. Ebenso werden alle grundlegenden Arten und 35 Unterarten durch einen vorzeitigen Reifeprozess in das fruchtbringende āvalī geführt.

    93. Es gibt 38 Unterarten, die vor dem Abklingen des glaubenstäuschenden (darśana-mohanīya) Karmas aufhören. Ebenso werden 18 Unterarten durch ihre normale Fruchtbarkeit zerstört. (siehe Band 12, S. 221, 227). Die Verse 91-93 beziehen sich auf eine höhere als die siebte spirituelle Stufe.

    94. Das Abklingen auf der Willenskraftstufe mit niedriger Tendenz bewegt sich zu einer Dauer des zählbaren Teils der früheren Dauer, nachdem der Großteil der zählbaren Teile der Daueraufspaltungen aufgrund höherer spiritueller Stufen zerstört wurde. In ähnlicher Weise bewegt er (oder sie) sich zu einer Intensität des unendlichen Teils, nachdem der Großteil der unendlichen Teile der karmischen Intensität auf derselben Grundlage zerstört wurde.

    Es gibt drei Willenskräfte, die zum Abklingen des glaubenstäuschenden (darśana-mohanīya) Karmas führen:

    (1) Willenskraft mit niedriger Tendenz,

    (2) Beispiellose Willenskraft,

    (3) Ähnliche Willenskräfte.

    Alle diese Willenskräfte können im Prozess des Abklingens gefunden werden. Ihre spezifischen Details sollten aus dem langen Kommentar von etwa 100 Seiten[1] gelernt werden.

    95. Dieser Vers zeigt, wer von glaubenstäuschendem (darśana-mohanīya) Karma abfallen kann. Die jīvas in allen vier Schicksalen mit (1) fünf Sinnen, (2) Geistesbegabung und (3) Vervollständigung besitzen diese Fähigkeit. Mit anderen Worten, die Folgenden haben keine Fähigkeit, glaubenstäuschendes (darśana-mohanīya) Karma abzubauen:

    (1) 1-4 Sinnesuntermenschen,

    (2) Nicht mit Geistesbegabung,

    (3) Strukturell und zeitlich nicht vollendete.

    Somit stellt dieser Vers die Kompetenz dar, die durch das Abklingen von verhaltenstäuschendem (cāritra-mohanīya) Karma erworben werden kann.[2]

    96. In diesen Arten von jīvas könnte Rechtschaffenheit liegen aufgrund von Faktoren wie

    (1) dem Sehen der Jina-Bilder,

    (2) dem Sehen der Pracht von Gottheiten oder Jinas,

    (3) der Erinnerung an frühere Geburten und

    (4) dem Hören der Lehren der Religion.

    Diese Faktoren führen zum Nachlassen des glaubenstäuschenden (darśana-mohanīya) Karmas.[3]

     

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    [1] Den Schriften zufolge kann derjenige, der dies in eine andere Sprache, d.h. ins Englische, übersetzt, Tausenden von jīvas auf dem Weg nach oben helfen und tīrthakṛt-nāma karma verdienen, ein Karma, das neben den anuvratas für das Erreichen des fünften guṇasthāna erforderlich ist, vgl. Tabelle der drei Karmaphasen und die 16 oder 20 sthānas (nach Digambara bzw. Śvetāmbara), verantwortlich für tīrthakṛt-nāma karmas siehe Saṃvara [Teil 261] Anmerkung 5.

    [2] Vgl. im Gegensatz dazu die geforderten fünf empfindenden, fühlenden Wesen, die mit dem Geist voll entwickelt sind, um Empfänger der manaḥparyāya-jñānī-Telepathie zu sein, ausgearbeitet in der Ausarbeitung des Begriffs sañjñi (oder saṁjñi, empfindend) siehe oben Saṃvara [Teil 282] und seine Anmerkung 2.

    [3] Zu den Versen 91-101 siehe Saṃvara [Teil 349].

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