Wissen ist die Wurzel jeder spirituellen Aktivität

    Alexander Zeugin

    Saṃvara [Teil 326]

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    NYĀYAKUMUDACANDRA (wörtlich: Der Mond [der den] [Nacht-]Lotus derLogik [zum Blühen bringt]) des Digambara Acarya Prabhacandra [2 von 6]

    16. [Digambara:]

    Die Schrift ist natürlich gegen den Verzicht einer Frau [auf Kleidung]:

    Es ist einer Nonne nicht gestattet, ohne Kleidung zu sein. [Kalpasūtra, Abschnitt 2][1]

    17. [Yāpaṇīya:]

    Nun, in diesem Fall muss ihre Kleidung als Hilfsmittel für mokṣa betrachtet werden, wie solche Requisiten wie der Besen und so weiter. Allwissende Wesen, die Prediger des Pfades zu mokṣa, haben [die Verwendung] des Besens vorgeschrieben, und er ist daher kein Besitz, sondern ein Hilfsmittel für mokṣa; in gleicher Weise sollte Kleidung betrachtet werden, da es keinen Unterschied [zwischen den beiden] gibt.[2] Wenn Dinge, die dem heiligen Pfad förderlich sind und von den Schriften vorgeschrieben werden, zu „Besitztümern“ werden sollten, dann müsstest du zugeben, dass, wie Kleidung, Almosen, Medikamente und ein Schlafplatz [die von einem Laien erhalten werden], alle ebenfalls zu Besitztümern werden würden.[3] Dies würde dann [zur Akzeptanz der falschen Theorie] führen, und das würde die Unmöglichkeit von mokṣa für alle bedeuten, die solche Dinge erhalten [einschließlich Männer].

    18. [Digambara:]

    Wenn Sie mokṣa sogar in Kleidung anerkennen, was würde dann auch einen Hausherrn davon abhalten, mokṣa zu erlangen?[4]

    19. [Yāpaṇīya:]

    [Ein Haushälter kann mokṣa] nicht erlangen, weil er [an seiner Kleidung] hängt. Ein Haushältre ist nicht frei von Anhaftung an die Kleidung, und Anhaftung selbst ist Besitz. Im Falle einer Nonne jedoch sind ihre Kleider wegen ihrer fehlenden Anhaftung kein Besitz, wie bei einem nackten Mönch, dem Kleider übergeworfen wurden [der aber dennoch ungebunden und somit ohne Besitztümer bleibt].[5]

    20. Darüber hinaus kann selbst im Falle eines [nackten] Mönchs, wenn er ein Dorf oder ein Haus betritt, seine Besitzlosigkeit nicht behauptet werden, ohne auf das Argument zurückzugreifen, dass er von diesen Orten losgelöst bleibt. Dies ist analog zu seiner [anhaltenden] Besitzlosigkeit der karmischen Materie, die aufgrund seiner Handlungen in seine Seele fließt, und der Vielfalt subtiler karmischer Materie, die den Körper und die Sinne erhält (no-karma).[6]

    21. [Digambara:]

    Aber sicherlich werden Insekten in Kleidern geboren und Gewalt [d.h. Verletzung] ihnen gegenüber ist [von Seiten der Nonne, die diese Kleider trägt] unvermeidlich. Wegen dieser Gewalt gibt es keine Möglichkeit [für eine Frau, ein perfektes] Verhalten zu entwickeln; wie kann sie also mokṣa erlangen?[7]

    22. [Yāpaṇīya:]

    Das ist nicht richtig, da [solche zufällige] Gewalt nicht aus Nachlässigkeit resultiert. Nachlässigkeit selbst ist Gewalt; wie die Schrift sagt: „Gewalt ist, einem Lebewesen aufgrund von nachlässigen Handlungen das Leben zu nehmen“ [Tattvārthādhigama Sūtra, VII, 13]. Wäre dies nicht der Fall, dann würde sogar ein [nackter] Mönch Gewalt begehen, wenn er Almosen, Medikamente und eine Wohnung [erhält].[8]

    23. Wenn behauptet wird, dass der Mönch sich nicht der Gewalt schuldig macht, weil er sich an die vom Arhat vorgeschriebenen Regeln hält und daher frei von Nachlässigkeit ist, dann müssen auch Nonnen als gewaltlos betrachtet werden, denn ihr Fall unterscheidet sich nicht [von dem der Mönche]. [9]

    Wie es heißt:

    Ob ein Lebewesen lebt oder stirbt, Gewalt ist für jemanden, der sich hemmungslos verhält, unvermeidlich. Für einen zurückhaltenden Menschen gibt es keine Knechtschaft, da er sich von allen Formen der Verletzung zurückgehalten hat. [Pravacanasāra, III, 17, zitiert in Saṃvara [Teil 3844] (englisch)][10]

    24. Auch von Frauen [d.h. Nonnen] kann nicht gesagt werden, dass sie mokṣa nicht fähig sind, bloß weil sie von Männern [d.h. Mönchen] nicht gegrüßt werden; denn, wenn dies der Fall wäre, dann könnten auch die gaṇadharas mokṣa nicht erlangen, da auch sie von den Tīrthaṅkaras nicht gegrüßt werden.[11] Da sie mokṣa erlangen, ist es klar, dass gegrüßt oder nicht gegrüßt zu werden keine Bedingung für mokṣa ist. Vielmehr ist nur der Besitz der Drei Juwelen [eine Bedingung für mokṣa].

    25. Es kann auch nicht gesagt werden, dass Frauen wegen übermäßiger Hinterlistigkeit kein mokṣa erlangen werden, denn solche Übertreibung findet sich auch bei Männern.[12] Betrug entsteht durch das Entstehen von mohanīya-Karma, und solches Karma findet sich bei beiden [Geschlechtern] ohne Unterschied.

    26. Es sollte auch nicht behauptet werden, dass Frauen wenig Kraft (sattva) hätten und deshalb kein mokṣa erlangen. Dies liegt daran, dass Kraft in [einem religiösen] Kontext als die Fähigkeit verstanden werden sollte, Entsagungen auf sich zu nehmen und die Gebote [des Bettelns] einzuhalten. Keine andere Art von Kraft ist damit gemeint, da diese nicht zu nirvāṇa führen würde. Die erstere Art von Kraft ist bei Nonnen bekannt. Wie gesagt wurde:.

    Sogar im häuslichen Leben gab es Damen wie Sita und andere, die die besten unter denen waren, die sich gut benahmen und für ihre große Kraft bekannt waren. Wie könnte es solchen Frauen an Kraft mangeln, Entsagungen auf sich zu nehmen, und es könnte ihnen an heiligem Verhalten mangeln [nachdem sie Nonnen geworden sind]? [Strīnirvāṇaprakaraṇa, Vers 30][13]

    27. Außerdem heißt es:

    In einem Augenblick erreichen [maximal] achthundert Männer (purusa) und zwanzig Frauen [strīliṅgena; wörtlich: weiblichen Geschlechts] und zehn des übrigen [Geschlechts, d.h. die Hermaphroditen] ebenfalls nirvāṇa. [Vgl. Strīnirvāṇaprakaraṇa, Vers 34][14]

    Diese und andere Schriften sind die Autorität für die [Annahme, dass] nirvāṇa für Frauen [möglich ist].

    28. [Digambara:]

    Aber das Wort „Frauen“ (strī) in dieser Passage bezieht sich auf [einen Mann, der] weibliche Sexualität erlebt.[15]

    29. [Yāpaṇīya:]

    Wie kann das so ausgelegt werden, dass Frauen nirvāṇa verweigert wird? Das kann nicht sein, denn so wie ein Mann Siddhaschaft erlangen kann, indem er [zu Beginn des Aufstiegs auf der guṇasthāna-Leiter] weibliche Sexualität erfahren hat, so können auch Frauen [mokṣa erlangen, indem sie in ähnlicher Weise männliche Sexualität erfahren haben], denn die Ursache für das Erreichen von Siddhaschaft ist der innere Zustand der Seele [und nicht der äußere Zustand des Körpers].[16]

    30. Darüber hinaus kann eine Person, die männlichen Geschlechts ist, aber innerlich weiblich ist und daher als „Frau“ betrachtet wird, nirvāṇa erlangen, so kann auch eine Person, die weiblichen Geschlechts ist, aber innerlich männlich [nirvāṇa erlangen können]. Warum sollte sie nirvāṇa nicht erlangen, da [die beiden Situationen] nicht zu unterscheiden sind?[17]

    31. Tatsächlich ist Sexualität für den Zustand des vollkommenen Wesens (Siddha) irrelevant, da Sexualität in jeglicher Form [sei sie männlich, weiblich oder zwittrig] auf der [neunten spirituellen Stufe, genannt] anivṛttibadarasamparaya[18] völlig eliminiert wird.

     

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    [1] Siehe Saṃvara [Teil 291] Pkt. 29. Die hier zitierte Regel stammt aus einer Śvetāmbara-Schrift, dennoch erlaubt Prabhacandra, sie den Digambara in den Mund zu legen, was die Möglichkeit nahelegt, dass diese Sūtra einst beiden Sekten gemeinsam war. In der Prameyakamalamarttanda stellt er jedoch lediglich fest, dass das nackte Betteln für Frauen weder in der Schrift vorgeschrieben noch in der Welt bezeugt ist (na hi strinam nirvastrah samyamo drstah pravacanapratipadito va), S. 329. 

    [Wie wir in der Welt nackt umherwandernde Jain-Mönche sehen, bräuchte es nur den Entschluss einer alleinstehenden Frau im 11. upāśakapratimā (oder upāśikāpratimā, denn sowohl Digambara als auch Śvetāmbara stimmen darin überein, dass Frauen dieses Stadium erreichen), um nackt umherzuwandern, und dieses Argument versagt.]

    [2] Siehe Saṃvara [Teil 291] Pkt. 31.

    [3] Siehe Saṃvara [part 292] Pkt. 35 und 38.

    [4] Siehe Saṃvara [Teil 293] Pkt. 43.

    [5] Siehe Saṃvara [Teil 293] Pkt. 44. Prabhacandra ignoriert hier das Yāpaṇīya-Argument, dass der Fall einer Nonne dem des Mönchs ähnelt, dem Kleidung erlaubt wird, weil er einem der drei Defekte unterliegt, die als gültige Gründe anerkannt werden, nicht nackt zu gehen (siehe Pkt. 45 und Saṃvara [Teil 294] Pkt. 46-47). Er übergeht auch das gesamte Argument (Kapitel II, Nr. 50-60), dass das jinakalpa nicht für alle geeignet ist, z.B. für einen achtjährigen Jungen, und dass das sthavirakalpa (d.h. das Betteln mit Kleidung, wie es von den Śvetāmbaras verstanden wird) eine ebenso gültige Form ist, die Frauen zur Verfügung steht.

    [6] Vgl. Saṃvara [Teil 292] Pkt.; siehe den zitierten Saṅgraha-arya.

    [7] Vgl. Saṃvara [Teil 292] Pkt. 40.

    [8] Vgl. Saṃvara [Teil 292] Pkt. 35.

    [9] Vgl. Saṃvara [Teil 292] Pkt. 41.

    [10] Vgl. Saṃvara [Teil 293] Pkt. 42.

    [11] Siehe Saṃvara [Teil 297] Pkt. 66.

    [12] Siehe Saṃvara [Teil 299] Pkt. 79.

    [13] Siehe Saṃvara [Teil 300] Pkt. 85.

    [14] Siehe Saṃvara [Teil 302] Pkt. 95.

    [15] Siehe Saṃvara [Teil 302] Pkt. 96.

    Prabhacandra ignoriert die gesamte Diskussion (97-113, vgl. Pkt. 97- 99, Saṃvara [Teil 303] Pkt. 100-107 und Saṃvara [Teil 304] Pkt. 108-113 über die Beziehung zwischen Wort und Bedeutung bei der Bestimmung der wahren Bedeutung des Wortes "strī" sowie über die Yāpaṇīya-Lehre, dass das sexuelle Begehren (veda) dem biologischen Geschlecht (liṅga) entsprechen muss; siehe Saṃvara [Teil 304] Pkt. 108-113.

    [16] Siehe Saṃvara [Teil 304] Pkt. 114.

    [17] Siehe Saṃvara [Teil 304] Pkt. 115.

    [18] Siehe Saṃvara [Teil 304] Pkt. 117.

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