Wissen ist die Wurzel jeder spirituellen Aktivität
Saṃvara [Teil 238]
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micchattaṁ aviramaṇaṁ kasāyajo gā ya saṇṇasaṇṇā du
bahuvihabheyā jīve tasseva aṇaṇṇapariṇāmā (164)
Karmas im empirischen Selbst, wie z.B. falscher Glaube, Nicht-Disziplin, seelenverschmutzende grobe Emotionen und psycho-physische Struktur, mit ihren verschiedenen Unterarten sind hauptsächlich von zwei Klassen, materiell (acetana) und psychisch (cetana), (dravya karma und bhāva karma). Die psychischen karmischen Modifikationen sind untrennbar mit dem Selbst verbunden.
ṇāṇāvaaṇādīyass te do kammassa kāraṇaṁ hoṁti
tesiṁ pi hodi jīvo rāgadosādibhāvakaro (165)
Diese unreinen psychischen Modifikationen verursachen die materiellen Karmas wie jñānāvaraṇīya (Wissensverschleierung) usw. Für sie (diese psychischen karmischen Modifikationen) ist das empirische Selbst mit den Eigenschaften von Anhaftung und Abneigung die Ursache. [Anm. 1][1]
ṇatthi du āsavabaṁdhi sammādiṭṭhissa āsavaṇiroho
saṁte puvvaṇibaddhe jāṇadi so te abaṁdhaṁto (166)
Da der Rechtgläubige das Einströmen von Karmas blockiert, gibt es weder das Einströmen von Karmas noch die daraus resultierende Bindung. So bleibt er frei von neuen karmischen Bindungen und versteht die zuvor gebundenen Karmas (als etwas anderes als das Selbst). (Anmerkung 2)[2]
bhāvo rāgādi judo jīveṇa kado du baṁdhago hodi
rāgādivippamukko abaṁdago jāṇago ṇavari (167)
Die psychischen Zustände, die mit Begierde usw. verbunden sind und die Modifikationen von jīva darstellen, sind die Ursache von Knechtschaft; aber wenn der psychische Zustand völlig frei von Begierde usw. ist, ist er von der Natur des reinen Wissens, das in der Tat die Ursache für die Zerstörung der Karmas ist. [Anm. 3][3]
pakke phalammi paḍide jaha ṇa phalam bajjhade puṇo viṁṭe
jīvassa kammabhāve paḍide ṇa puṇodayamuvei (168)
So wie eine reife Frucht, die (von einem Baum) herunterfällt, nicht wieder am Stiel befestigt werden kann, so können die psychischen karmischen Veränderungen im Selbst, wenn sie abfallen, das Selbst nicht mehr binden und nicht mehr wirken. (Anmerkung 4)[4]
puḍhavipiṁḍasamāṇā puvvaṇibaddhā du paccayā tassa
kammasarīreṇa du te baddhā savvevi ṇāṇissa (169)
Im Selbst mit rechtem Wissen bleiben die alten Karmas nur mit dem karmischen Körper verbunden, wie ein Erdklumpen ohne jede Wirkung auf das Selbst. [Anmerkung 5][5]
cauvika aṇeyabheyaṁ vaṁdhaṁte ṇāṇdaṁsaṇaguṇehiṁ
samaye samaye jahma teṇa avaṁdhutti ṇāṇī du (170)
Die vier primären karmischen Bedingungen (falscher Glaube, Gelübdefreiheit, Leidenschaften und Schwingungsaktivität) mit ihren vielfältigen Unterteilungen binden die Seele in jedem Augenblick, wie es durch geeignete unreine Qualitäten des Wissens und der Wahrnehmung bestimmt wird. Daher ist das Selbst mit richtigem Wissen (das auf sich selbst achtet) nicht durch sie gebunden.
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[1] Kommentar: Der Zufluss von Karma ist von zweierlei Art, materiell und psychisch (dravyāśrava und bhāvāśrava), entsprechend den zwei Arten von Karmas, materiell und psychisch. Diese beiden bedingen sich gegenseitig in Form von nimitta kāraṇa, instrumentelle Ursache. Die verschiedenen psychischen Modifikationen unreiner Wesensart verursachen den Zufluss materieller Karmas zum Selbst. Dies ist dravyāśrava. Wenn die materiellen Karmas, die auf diese Weise einströmen, das Selbst beeinflussen, führen sie zu neuen emotionalen Veränderungen, die das bhāvāsrava ausmachen. Für diese psychischen Modifikationen des bhāvāśrava ist das Selbst die upādānakāraṇa, die substantielle Ursache.
[2] Kommentar: So wird darauf hingewiesen, dass der Rechtgläubige in der Lage ist, den Zufluss von Karmas zu verhindern. Schlussfolgerung: Wer nicht alle āśravas blockiert hat, ist kein Rechtgläubiger.
[3] Die emotionalen Zustände wie Anhaftung, Abneigung und Verblendung entstellen die Natur des Selbst völlig und so wird es mit Nichtwissen verbunden. In diesem unreinen Zustand zieht das Selbst karmische Partikel an, die an das Selbst gebunden werden, so wie ein Magnet Eisennadeln an sich zieht. Wenn diese emotionalen Zustände abwesend sind, zieht das Selbst, das in seiner Natur ungestört ist, keine karmischen Partikel an. Daher gibt es in seiner Sache keine Möglichkeit der Knechtschaft. So sichert Wissen die Freiheit von Knechtschaft, und seine Abwesenheit führt unweigerlich zu Knechtschaft.
[4] So wird betont, dass es für das Selbst bei rechtem Wissen keinen bhāvāsrava (Zufluss von psychischen Karmas) gibt.
[5] Die frühere karmische Bindung wurde durch Unwissenheit, das Fehlen von richtigem Wissen über das Selbst, verursacht. Das Vorhandensein von Unwissenheit erzeugt unreine psychische Zustände, die das Einströmen von karmischen Materialien erleichtern. So gibt es in diesem Fall sowohl den bhāvāśrava, als auch den dravyāśrava. Aber wenn die Unwissenheit verschwindet, erlangt das Selbst seine wahre Natur des reinen Wissens wieder, und die unreinen psychischen Zustände haben keine Chance, aufzutreten; wenn diese nicht auftreten, gibt es auch keine Chance, dass neue karmische Materialien einfließen. Daher bleiben sie nur ein Teil des kārmāṇa śarīra, absolut unfähig, einen entsprechenden unreinen psychischen Zustand zu erzeugen. Im Falle des wissenden Selbst, des Selbst mit reinem Wissen, sind also beide āśravas, psychische und materielle, nicht vorhanden.