Wissen ist die Wurzel jeder spirituellen Aktivität

    Alexander Zeugin

    Saṃvara [Teil 155]

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    ATICHAR (TEILWEISE ÜBERTRETUNGEN) DES GELÜBDES DER BEGRENZUNG WELTLICHEN BESITZES

    49. Danach muss ein Shramanopasak fünf teilweise Übertretungen des Gelübdes der Begrenzung weltlichen Besitzes kennen und darf sich ihnen nicht unterordnen. Diese sind:

    (1) Kshetra-vastu pramanatikram: Überschreiten der Grenzen von Feldern, Häusern oder Grundstücken für Wohnhäuser.

    (2) Hiranya-suvarna pramanatikram: teilweise Überschreiten von kostbaren Metallen wie Gold und Silber.

    (3) Dvipad-chatushpad pramanatikram: Überschreiten der festgelegten Grenzen für den Besitz von Dienern, Vieh und Tieren.

    (4) Dhan-dhanya pramanatikram: teilweise Überschreiten der Grenzen von Schmuck, Zahlungsmitteln und Getreide.

    (5) Kupya pramanatikram: teilweise Überschreiten der Grenzen von Kleidung, Metallutensilien, Betten und Haushaltsgegenständen.

     

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