Wissen ist die Wurzel jeder spirituellen Aktivität

    Alexander Zeugin

    Saṃvara [Teil 153]

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    ATICHARS (TEILWEISE ÜBERTRETUNGEN) DES GELÜBDES VON ASTEYA (NICHT ZU STEHLEN)

    47. Danach sollte ein Shramanopasak fünf Teilübertretungen von Sthool Adattadan Viraman Vrat (das Gelübde, keinen groben Gegenstand ohne die Zustimmung seines Besitzers anzunehmen) klar verstehen, aber nicht begehen. Sie lauten wie folgt:

    (1) Stenahrit: Empfang gestohlenen Eigentums.

    (2) Taskar prayog: Beihilfe zum Diebstahl.

    (3) Viruddh rajyatikram: illegaler Warenverkehr mit ausländischen Feinden, Schmuggel von Waren, es bedeutet auch, eine von der Regierung verbotene Tat zu begehen.

    (4) Kootatula-kootamaan: Verwendung falscher Gewichte und Maße im Geschäftsleben.

    (5) Tatpratiroopak vyavahar: Verfälschung, eine Sache minderer Qualität als eine von guter Qualität ausgeben.[1]

     

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    [1] Adattadan bedeutet, etwas wegzunehmen, das der Besitzer nicht angeboten hat. Wie andere Gelübde nimmt ein Shramanopasak auch dieses Gelübde an. In den Schriften werden die folgenden Arten von Sthool Adattadan erwähnt:

    (1) Stehlen durch Einbrechen.

    (2) Einen wertvollen Gegenstand wegnehmen, ohne den Besitzer zu informieren.

    (3) Reisende ausrauben. Taschendiebstahl. Stehlen durch Öffnen oder Aufbrechen von Schlössern. Rauben bei Tageslicht. Kühe, Vieh, Frauen usw. stehlen. Die Zahlung von Steuern und Zöllen vermeiden. Unehrliche Mittel im Handel anwenden.

    Sie alle fallen in die Kategorie des Sthool-Diebstahls.

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