Wissen ist die Wurzel jeder spirituellen Aktivität
Saṃvara [Teil 152]
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TEILWEISE ÜBERTRETUNG DES GELÖBS, DIE WAHRHEIT ZU SPRECHEN
46. Außerdem sollte man fünf Teilübertretungen des Sthool Mrishavad Viraman Vrat kennen, aber nicht begehen: das Gelübde, nicht zu lügen. Sie lauten wie folgt:
(1) Sahasabhyakhyan: Jemanden für schuldig erklären, ohne alle Fakten zu studieren.
(2) Rahoabhyakhyan: Geheimgespräche preisgeben.
(3) Svadaramantrabhe: Geheimgespräche zwischen Mann und Frau preisgeben.
(4) Mrishopadesh: Falsche Lehren predigen.
(5) Kootlekhkaran: Urkundenfälschung, d. h. falsche Dokumente erstellen, um andere zu täuschen.[1]
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[1] Dies sind die fünf Teilübertretungen des Sthool Mrishavad. Gleichzeitig wird im Zusammenhang mit Vorfällen im Zusammenhang mit Falschheit erwähnt, dass falsche Aussagen in den folgenden Angelegenheiten die Grenzen des Wahrheitsgelübdes überschreiten. Wie:
(1) Kanyaleek: In Eheangelegenheiten die Verfehlungen des Mädchens (oder Jungen) verheimlichen oder seine oder ihre Verdienste unverhältnismäßig übertreiben.
(2) Gavaleek: Falsche Aussagen über die Qualität von Tieren beim Handel machen.
(3) Bhumyaleek: Falsche Aussagen über die Qualität von Land machen (bei der Abwicklung eines Geschäfts).
(4) Nyasapahar: Gewissenloses Handeln durch Reden. Einen seiner Einlagen betrügen, betrügerische Einträge in den Konten von Institutionen vorzunehmen.
(5) Kootsakshi: Als Zeuge falsch aussagen.
(6) Sandhikaran: Einen Plan schmieden, um andere zu täuschen.
All dies muss von jemandem, der das Gelübde der Wahrheit ablegt, vollständig vermieden werden.