SAṂVARA

    Alexander Zeugin

    Saṃvara [Teil 24]

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    ERSTES KAPITEL: GEWALT [19]

    26. So bleiben die höllischen Wesen in Mühseligkeit als ein Ergebnis des von ihnen in früherem Leben oder früherem Leben durch Sünden zu begehen gesammelten schlechten Karma. Sie verbrennen im Feuer der drastischen Hölle, tatsächlich ein grausames Feuer. Sie erfahren physische und mentale Qual, welche von ausserordentlicher Ordnung, angsteinflössend und höchst unerträglich ist, da sie in früherer Lebensspanne Sünde begangen hatten. Ihre Qual dauert für viele palyopam oder sagaropam; sie bleiben in äusserst erbärmlichem und bedauernswertem Zustand durch ihr Leben hindurch. Sie werden von grausamen Göttern gequält, die unter dem die südliche Region bewachenden tödlichen Gott (Yamadev) dienen. Sie wehklagen und schreien auf vor Angst als Ergebnis von unerträglicher Qual, die sie leiden.[1]

     

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    [1] Genaue Ausführung: Ungleich gewöhnlicher menschlicher Wesen und Tiere, die ohne ihre ganze Lebensspanne zu vervollständigen als ein Ergebnis der durch äusserliche Quellen (Waffen, Krankheiten und dergleichen) verursachten Verletzung, sterben die höllischen Wesen nicht unter solchen Bedingungen. Ihre Lebensspanne kann nicht auf diese Weise enden, da sie nir-upakram Lebensspanne ist. Sie haben ihr Leben wie vorbestimmt zu vervollständigen. Die höllischen Wesen leiden das qualvolle Gefühl fortdauernd für eine in viele palyopam und sagaropam laufende Periode.

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