SAṂVARA
Saṃvara [Teil 19]
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ERSTES KAPITEL: GEWALT [14]
21. Die Wesensarten der oben besagten Staaten und Stämme und selbst jene von anderen Staaten und Stämmen, die von bösartiger Denktätigkeit sind und schlechter Einstellung und die vom Wege abkommend sind, ihren Lebensunterhalt durch Wassergeschöpfe, die auf Land lebenden, und sich im Himmel bewegenden Geschöpfe, die Nägel-tragenden Tiere, die Urags und jene, die scharfe Schnäbel haben zu töten verdienen. Sie töten die lebenden Wesen, die einen Verstand haben und jene, die ihn nicht besitzen, die entwickelten Wesen und jene, die nicht völlig entwickelt sind.
Solche Menschen von bösartigem Verstand glauben, dass es gut für sie ist, sich in schlechten Tätigkeiten zu beschäftigen. Sie haben gerne, sich in Sünde zu beschäftigen. Sie fühlen sich glücklich und erhoben durch lebende Wesen zu töten. Sie fühlen sich befriedigt durch Sünde von verschiedenartigen Arten zu begehen.
Genaue Ausführung: Bei diesem Abschnitt sind einige technische Begriffe verwendet worden, zum Beispiel sanjni, asanjni, paryapt, aparyapt. Die Bedeutung dieser Wörter ist wie folgt:
Sanjni: Sanjni ist das besondere Erwachen, das einem zu unterscheiden hilft zwischen was gut und schlecht für ihn ist. Solch ein Charakterzug ist nur in fünf-sinnigen lebenden Wesen.
Asanjni: Alle die lebenden Wesen, die nur einen, zwei, drei oder vier Sinne haben, sind asanjni (noch schlafende Wesen, die nicht zwischen was gut und was schlecht für sie ist zu unterscheiden wissen).
Paryapt: Jene lebenden Wese, deren Sinnesorgane im physischen Körper sich völlig entwickelt haben, werden paryapt genannt.
Aparyapt: Jene lebenden Wesen, deren Sinnesorgane sich noch nicht entwickelt haben.
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