Bhandarkar Rapport 1904

    Alexander Zeugin

    BHANDAKAR REPORT über die Suche nach Prākṛit und Saṃskṛit Manuskripte 1904 [64 of 69]

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    64. Es ist der Regierung unmöglich, eine Person oder eine Körperschaft daran zu hindern, mit ihrem Eigentum zu tun, was sie will. Sie können auch nicht mehr als eine sehr begrenzte Anzahl von Manuskripten kaufen, selbst wenn die Eigentümer bereit sind, sie so offen zu verkaufen. Und sollten sie bereit sein, diese begrenzte Anzahl zu kaufen und zu diesem Zweck ihre Absicht weithin bekannt zu geben, könnten ihre Motive falsch interpretiert werden und verschiedene wild übertriebene Versionen der Ankündigung könnten vorweggenommen werden. Die Staaten könnten vielleicht ermutigt werden, Sammlungen zu bilden. Sie könnten gebeten werden, Schritte zu unternehmen, um ihren Untertanen die sehr unpatriotische Natur der Art und Weise vor Augen zu führen, wie alte indische Literatur verfallen war, und öffentlich ihre Absicht bekannt zu geben, die wichtigeren der Manuskripte zu kaufen, um sie vor der Vernichtung zu bewahren und sorgfältig an Orten aufzubewahren, wo diejenigen, die es wollen, sie gut gebrauchen können. Der Zustand zu vieler Manuskriptbibliotheken, über die einige der Staaten bereits verfügen, gibt jedoch sehr wenig Grund zur Hoffnung in dieser Richtung. Als erste Maßnahme muss daher den staatlichen Darbars die Pflicht zur Bewahrung dieser alten Literatur nachdrücklich eingeprägt werden, wie dies kürzlich im Fall der antiken Denkmäler geschehen ist.

     

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