PARIŚIṢṬAPARVAN

    Alexander Zeugin

    STHAVIRAVALĪ Auszüge aus Hēmachandrācāryas PARIŚIṢṬAPARVAN [35 von 284]

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    JAMBŪ [13 von 122]

     

    Jambūs Geburt, Weltflucht und Hochzeit [6 von 11]

    Da weinten seine Eltern und sagten mit tränenerstickter Stimme: „Sei nicht plötzlich ein Sturm, der die Ranken unserer Wünsche entwurzelt. Wir gedenken dich zu vermählen und wollen das Antlitz eines Enkels sehen, das ein Mond sei für den Nachtlotus[1] unseres Auges. Für das Mönchtum ist die Zeit noch nicht gekommen bei deiner Jugend, die den Sinnen gehört. Hast du denn gar kein Verlangen zu leben, wie sie es erheischt? Bist du aber ganz fest entschlossen, liebes Kind, ein Mönch zu werden, so trage uns wenigstens etwas Rechnung: denn du bist uns Gehorsam schuldig. Den acht Mädchen, liebes Kind, die wir für dich gewählt, reiche deine Hand[2] und führe die Vermählungsfeierlichkeit zu Ende. Sobald du das getan, lieber Sohn, wollen wir dich nicht hindern, Mönch zu werden, und wir wollen selbst zufrieden deinem Beispiel folgen."

    Der Jüngling entgegnete: „Ich will eurer Weisung folgen, aber dann dürft ihr mir den Eintritt in den Orden so wenig versagen, wie einem Hungrigen die Speise."

    Seine Eltern sagten ihm dies zu und berichteten dann, sobald sie konnten, von Mitleid gerührt, den acht Kaufleuten, den Vätern der Mädchen: „Unser Sohn will Mönch werden, sobald er sich euren Töchtern vermählt hat; und auch in die Hochzeit willigt er nur aus Rücksicht auf uns ein. Sollte euch aber später die Reue zusetzen, so bestehet lieber nicht auf der Hochzeit. Uns, die wir euch das sagen, trifft keine Schuld."

     

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    [1] I, 238.

    [2] Die Handergreifung ist die wichtigste Zeremonie bei der indischen Trauung.