PARIŚIṢṬAPARVAN

    Alexander Zeugin

    STHAVIRAVALĪ Auszüge aus Hēmachandrācāryas PARIŚIṢṬAPARVAN [xxxvi von xxxix]

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    Einleitung [30 von 33]

     

    Die Jaina [18 von 21]

    Die Erlösung besteht im Schwund jeglichen Karmans. Die erlöste Seele, von aller Schwere befreit, steigt nach dem Gipfel der Welt empor.

    Der rechte Glaube kann durch Belehrung eintreten, aber auch ohne diese infolge von religiösen Verdiensten in einem früheren Dasein.

    Das rechte Erkennen besteht in Vorstellung, Zeugnis, transzendenter Erkenntnis materieller Dinge (avadhi), transzendenter Erkenntnis des Denkens anderer (manaḥparyāya) und Allwissenheit (kēvala). Die ersten beiden sind abhängig von Sinnesorganen, dem inneren Organ, Belehrung und anderen äusseren Bedingungen, die drei anderen treten bei bestimmten Seelenzuständen von selbst ein. Das avadhi-Wissen ist den Göttern und Höllenbewohnern angeboren. Die Allwissenheit oder das kēvala-Wissen tritt ein, wenn alle Ursachen der Bindung verschwunden und die Tilgung erreicht ist. Sie erstreckt sich auf alle Substanzen und alle ihre Zustände. Der letzte, der sie erreichte, war Annikāputra (Annikās Sohn).[1]

     

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