PARIŚIṢṬAPARVAN

    Alexander Zeugin

    STHAVIRAVALĪ Auszüge aus Hēmachandrācāryas PARIŚIṢṬAPARVAN [xxxi von xxxix]

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    Einleitung [25 von 33]

     

    Die Jaina [13 von 21]

    Zu religiösem Verdienst führt der rechte Wandel. Die fünf Gelübde oder Gebote verlangen das Ablassen von Tötung, Unwahrheit, Unredlichkeit, Unkeuschheit und Streben nach Besitz. Unter „Unwahrheit" ist dabei auch die „unnütze Äusserung einer beleidigenden Tatsache" zu verstehen. Unredlichkeit ist das Nehmen von etwas nicht Geschenktem, also auch Fundunterschlagung. Die grossen Gebote, d. h. diese Gebote in ihrer strengen Form, gelten nur für den Asketen. In einer milderen Form als kleine Gebote muss sie auch der Laie oder Hausvater befolgen. Er muss die Schädigung von Menschen und Tieren (ohne Einschränkung), Lüge, Diebstahl und Raub, so Ehebruch und Habgier vermeiden. Er darf also z. B. keinen Ackerbau treiben, da bei diesem Verletzung von Tieren unumgänglich ist; und Genuss von Fleisch, Honig, Milch, frischer Butter (auch alkoholischen Getränken) sind ihm untersagt. Verdienstlich ist es, wenn er die sieben Gelübde auf sich nimmt, d.h. wenn er von der ihm zustehenden

     

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