Disskussion Mahāvīra's mit den elf Gaṇadharas

    Alexander Zeugin

    Die elf Kardinalzweifel der elf Gaṇadharas (Apostel) des 24. der 24 Arhats [245 von 385]

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    DISKUSSION MIT DEM SECHSTEN GAṆADHARA MAṆḌIKA

     

    Maṇḍika hat Zweifel in Bezug auf die Bindung an Karma durch falschen Glauben und Emanzipation [45 von 51]

     

    308. Payaṇam pasattamevam thāṇāo tam ca o jao chaṭṭhi │

    Iha kattilakkaṇéyam katuraṇatthantaram thāṇam ││ (1856)

    Patanam prasaktamevam sthānāt tacca no yatah ṣaṣṭhī │

    Iha kartṛilakṣaṇeyam karturanarthāntaram sṭhānam ││ (1856)

    „Das Fallen von (einer festen) Position wird somit (ihm) zugeschrieben.“ „Es ist nicht unbedingt der Fall des Genitivs, der hier im Sinne des Nominativs verwendet wird. Der Ort unterscheidet sich in diesem Fall nicht vom Subjekt.“[1]

     

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    [1] Auszug aus dem Kommentar:

    Maṇḍika:

    Sthāna bedeutet Standort. Wenn also der Standort eines siddha-Wesens als existierend akzeptiert wird, sollte ihm auch die Eigenschaft, von diesem Ort zu fallen, zugeschrieben werden, wie im Fall von Dévadatta oder einer Frucht, die vom Gipfel eines Berges oder Baumes fällt, wie der Fall mag sein. Alles wird zwangsläufig von seinem Platz fallen und siddha ist da keine Ausnahme.

    Bhagavana:

    Es ist nicht so. Der Ausdruck „Siddhasya sthānam“ zeigt, dass das Wort „siddha“ im Genitiv im Nominativ verwendet wird, „siddhasya sthānam“ bedeutet daher den Ort, an dem siddha wohnt, aber es unterscheidet sich nicht von siddha.