Disskussion Mahāvīra's mit den elf Gaṇadharas
Die elf Kardinalzweifel der elf Gaṇadharas (Apostel) des 24. der 24 Arhats [206 von 385]
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DISKUSSION MIT DEM SECHSTEN GAṆADHARA MAṆḌIKA
Maṇḍika hat Zweifel in Bezug auf die Bindung an Karma durch falschen Glauben und Emanzipation [6 von 51]
259. Ahav’ṇāi ceiya so nikkāaraṇaō na kammajogo sé │
Aha nikkāraṇaō so, mukkassa vi hohii sa bhujjo ││ (1807)
Athavā’nādiréva sa niṣkāraṇako na karmayogastasya │
Atha niṣkāraṇah saḥ muktasyāpi bhaviṣyati sa bhūyah ││ (1807)
Oder diese (Seele), die anādi [1]ist, kann jenseits jeglicher Ursache sein und (daher) keine Verbindung mit karma haben. Wenn es jenseits jeglicher Ursache wäre, könnte es auch zu einem mukta[2]-Wesen gehört haben.[3]
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[1] Sanskrit: anādi = keinen Beginn habend, seit ewig existierend.
[2] Sanskrit: mukta = befreit (besonders von Sünde oder weltlicher Existenz)
[3] Auszug aus dem Kommentar:
Maṇḍika:
Die Existenz der Seele wurde bereits seit unvordenklichen Zeiten festgestellt, bevor karma erzeugt wurde. Es ist daher sinnlos, darüber nachzudenken, ob seine Produktion sa-hetuka oder nir-hètuka (ohne Ursache) ist.
Bhagavana:
In diesem Fall, o Maṇḍika! Aufgrund seiner Grundlosigkeit wird ātman keine Bindung an karma haben, so wie es keine Bindung an ākāśa hat.
Maṇḍika:
Nein, trotz ihrer Ursachelosigkeit steht die Seele in Kontakt mit karma.
Bhagavana:
Dann wird es auch an ein mukta (befreites) Wesen gebunden. Daher wird jemand, der bereits von den weltlichen Fesseln befreit wurde, erneut in diese Fesseln geraten, aufgrund des gemeinsamen Eigentums, nämlich: niṣkāraṇatā, das zu beiden gehört.