Disskussion Mahāvīra's mit den elf Gaṇadharas

    Alexander Zeugin

    Die elf Kardinalzweifel der elf Gaṇadharas (Apostel) des 24. der 24 Arhats [174 von 385]

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    DISKUSSION MIT DEM VIERTEN GAṆADHARA VYAKTA

     

    Vyakta hat den Zweifel, ob die Elemente, die Erde usw. nicht existieren und ihr Wissen schwankend ist wie der im Wasser (reflektierte) Mond und es völlige Leere gibt [60 von 64]

     

    217. Pancasamio tigutto nāṇi avihimsao na vivario │

    Hōu va sampatti se mā jīvovaroheṇam ││ (1765)

    Pancasamitastrigupto jñānyavihiṃsako na viparītaḥ │

    Bhavatu vā saṃpattistasya mā jīvopārodhèna ││ (1765)

    Eine weise Person, die mit den fünf samitis vertraut ist und auf drei Arten geschützt ist (d. h. durch Geist, Sprache und Körper) guptis,[1] ist a-hiṃsaka (harmlos), aber nicht derjenige (mit) gegenteiligen (Eigenschaften). Er kann die Erfüllung (von) hiṃsā (Gewalt) aufgrund der Behinderung von jīvas (Seelen, lebenden Wesen) erreichen oder nicht.[2]

     

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    [1] Die 5 Samitis (Achtsamkeiten) und 3 guptis (Zurückhaltungen). Für Einzelheiten, s. http://sonnenstube.org/xa/jain/mulasutras/uttaradhyayana/gesamt_24.htm.

    [2] Auszug aus dem Kommentar:

    Eine Person, die mit allen fünf samitis vertraut ist und sich auf drei Arten zurückhält – manasā (durch Geist), vācasā (durch Sprache) und karamaṇā (durch körperliche Handlungen) – ist der jñātā (Wisser) der tatsächlichen jīvasvarūpa (eigenen Seele) und seines Schutzes. Eine solche Person sollte als a-hiṃsaka (harmlos) angesehen werden, selbst wenn sie hiṃsā (Gewalt) begeht. Aber jemand, der der Natur des oben erwähnten jñāni puruṣa (Wissers) entgegensteht, ist hiṃsaka (Raubtier), da er ein a-śubha pariṇāma (schlechtes Ergebnis) hervorbringt. Die Erfüllung von hiṃsā (Gewalt) kann von ihm aufgrund von jīvoparodha oder der (natürlichen) Beschädigung, Behinderung von jīvas erreicht werden oder nicht, aber sein hiṃsakatva (Raubtier-heit) wird zweifellos aufgrund seiner schlechten Absicht und seiner ungünstigen Konsequenz begründet, wie unten dargelegt:

    (siehe nächsten Vers Pkt. 218)