Disskussion Mahāvīra's mit den elf Gaṇadharas

    Alexander Zeugin

    Die elf Kardinalzweifel der elf Gaṇadharas (Apostel) des 24. der 24 Arhats [82 von 384]

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    DISKUSSION MIT DEM ZWEITEN GAṆADHARA AGNIBHŪTI

     

    Agnibhūti hat Zweifel an ob es karma gibt oder nicht [35 von 35]

     

    96. Chinnammi samsayammi Jiṇèṇa jarā-maraṇavippamukkèṇam │
    So samaṇo pavvaio pancahim saha khandiya-saèhim ││ (1644)

    Chinnè saṃśayè Jinèna jarā-maraṇavipramuktèna │
    Sa śramaṇaḥ pravrajitaḥ pancabhiḥ saha khaṇdikaśataiḥ ││ (1644)

    When the doubt was removed by the Tīrthaṅkara who was entirely free from old age and death, the saint Agnibhūti accepted Dīkṣā along with his five hundred pupils.

    Als der Trthaṅkara, der völlig frei von Alter und Tod ist, den Zweifel beseitigte, akzeptierte der Heilige Agnibhūti, zusammen mit seinen fünfhundert Schülern, dīkṣā[1].

     

    ENDE DER DISKUSSION MIT DEM ZWEITEN GAṆADHARA (Apostel) AGNIBHŪTI[2]

     

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    [1] Sanskrit: dīkṣā = Einweihung um von jetzt an für sich die Befolgung für einen besonderen Zweck für sich zu unternehmen. Bei Jains sind dies die 5 Grossen Gelübde (mahāvratas) mit je fünf Klauseln 1. Gewaltlosigkeit, 2. Wahrheit, 3. Ehrlichkeit (nichts nehmen ohne zu fragen), 4. Zölibat, 5. Besitzlosigkeit, die den Zweck der Unsterblichkeit, bzw. aus dem Kreislauf von Geburt und Tod zu gelangen, s. ācārāṅga sūtra, Seiten 203-210 http://sonnenstube.org/xa/jain/angas/1/akaranga%20sutra/gesamt_2.15.htm in Deutsch und in Englisch https://www.facebook.com/groups/692614454130155/posts/1422232354501691.  

    Die Laien sehen diese Verfahrensweise, jedoch sind sie noch zu schwach um diese vollkommen zu übernehmen, unterziehen sich jedoch den kleinen Gelübden, die dieselben sind, jedoch mit genau definierter Grenze der Abschwächung.

    1. 1. Nur Notwehr erlaubt nachdem man ohne auf Provokation zu reagieren vom Angreifer verletzt wurde, 2. Einem Jäger auf Frage wo das Reh hin ist, die falsche Richtung angeben, 3. 4. Einen Sexualpartner und nicht mehr, und 5. Eine selbst zu bestimmende Limite Besitz zu erwerben, was auch Millionen sein kann, doch danach den Rest für Wohltätigkeit und gute Werke in die sieben Felder saptakṣetri (sattakhettī); Devacandra’s Sthānakavṛtti, Kommentar über Sthānakāni von Pradyumnassūri nennt es mūlaśuddhi. zu streuen, d.h. zu spenden, nämlich 1. Statuen der Jinas, 2. Schreine der Jinas, 3. Jain-Schriften und 4-7. die vierfache Gemeinde. (d.i. Laien, Laiinnen, Mönche und Nonnen), Rājendra.
    2. Die Jain Mönche und Nonnen folgen den übernommenen Gelübden niedergelegt in der ācārāṅga sūtra, Vorlesung  und bei Übertretungen gelten die Regeln in der nīścitta sūtra, bei den Jain Laien gilt für die 5 Laiengelübde die 5 atichars (Übertretungen, s. Illustrated Upāsaka Daśāṅga & Anuttaraupapātika-Daśā Sūtra, Padma Prakashan, Delhi 2001, pp. 14-88, in Deutsch bei OṂ ARHAṂ Stiftung, Schweiz), die die Grenze darstellen, wobei bei allen das 1. Gelübde, Gewaltlosigkeit, die als wichtigstes genau gemäss diesen Regeln eingehalten werden soll, eine Übertretung kann da gemacht werden, jedoch ist dies gleichbedeutend mit dem Austritt aus der 4-fältigen Kirchgemeinde. Ein Wiedereintritt ist bei den wichtigsten Übertretungen nicht mehr möglich. Z.B. kann ein Mörder in die kleinen oder grossen Gelübde übernehmen und Jain sein, doch wenn er als Jain Gewalt anwendet, wird er von der Gemeinde ausgeschlossen und kann in diesem Leben nicht mehr eintreten. Der einzige Ausweg, der dieser Person bleibt, ist die Gelübde erneut anzunehmen, jedoch nur für sich persönlich und können nicht mehr Teil der institutionellen Gemeinschaft der gleichen Gruppe werden.

    [2] Sanskrit: agni = Feuer;

                        bhūti = Existenz, Wesen, Gedeihen, Wohlstand, übernatürliche Macht wie sie durch Ausübung                                       von Einschränkungen und magischen Riten erlangt wird)