Disskussion Mahāvīra's mit den elf Gaṇadharas
Die elf Kardinalzweifel der elf Gaṇadharas (Apostel) des 24. der 24 Arhats [59 von 384]
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DISKUSSION MIT DEM ZWEITEN GAṆADHARA AGNIBHŪTI
Agnibhūti hat Zweifel ob es karma gibt oder nicht [12 von 35]
70. Evam pi diṭṭhaphalayā kiriyā, na kammaphalā pasattā tè │
Sā tammèttaphala ceiya jaho mansaphalo pasuviṇāso ││ (1618)
Evamapi driṣtaphalā kriyā na karmaphalā prasaktā tè │
Sā tanmātraphalaīva yathā mānsaphalaḥ paśuvināśaḥ ││ (1618)
Auch auf diese Weise wird bewiesen, dass eine Handlung eine sichtbare Frucht hat und nicht ein karman durch ihre Frucht. Diese (Handlung) hat sicherlich nur insoweit eine Frucht, wie es bei der (Handlung) des Tötens eines Tieres der Fall ist – das Töten, dessen Frucht Fleisch hat.[1]
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Zusammenfassung des Kommentars:
So wie das Bebauen des Bodens keine andere Frucht hat als das, was man sieht, so kann die Tat der Nächstenliebe eine Frucht wie eine Art Lobpreis haben, die man sehen kann.
Was mehr? Alle diese Handlungen haben nur sichtbare Früchte und keine unsichtbaren Früchte, wie es beim Töten eines Tieres der Fall ist. Denn dem Töten eines Tieres liegt kein anderer Zweck zugrunde als der Erwerb von Fleisch. Niemand tötet ein Tier aus einem anderen Grund, wie zum Beispiel, eine unsichtbare Sünde zu begehen.
Ebenso darf die Frucht des Aktes der Nächstenliebe nichts anderes sein als eine Art Lob, das man sieht.
Hier wird ein weiteres Argument wie folgt vorgebracht: (siehe nächsten Vers, Pkt. 71)