Disskussion Mahāvīra's mit den elf Gaṇadharas
Die elf Kardinalzweifel der elf Gaṇadharas (Apostel) des 24. der 24 Arhats [25 von 384]
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DISKUSSION MIT DEM ERSTEN GAṆADHARA INDRABHŪTI (Śrīman Gautama Swāmī)
Indrabhūti hat Zweifel an der Existenz der Seele (jīva) [24 von 46]
26. Asaō natthi nisèho saṅjogāipaḍisèhaō siddham │
Saṅjogāicaukkam pi siddhamatthantarè niyajam ││ (1574)
Asato nāsti niṣèdaḥ saṁyogādipratiṣèdhatah siddham │
Saṁyogādicatuṣkamapi siddhamarthāntarè niyatam││ (1574)
Es ist bewiesen, dass es im Falle eines nicht existierenden Objekts aufgrund des pratisēdha von saṁyoga (Verbindung) usw. keine Negation gibt. Sogar die Viertelvereinigung, die aus saṁyoga usw., besteht, ist gewiss bewiesen, anderswo (zu existieren).[1]
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[1] Zusammenfassung des Kommentars:
Wenn bei irgendeinem Objekt eine Verneinung prädiziert wird, ist diese Verneinung in Bezug auf saṁyoga (Konjunktion), samavāya (Inhärenz), sāmānya (Allgemeinheit) oder viśēṣa (Spezialität) zu verstehen, jedoch nicht in einem und allen Aspekten. „Dēvadatta ist nicht zu Hause“ bedeutet zum Beispiel, dass die saṁyoga (Konjunktion) zwischen einem Haus und Dēvadatta, die beide existieren, nicht zugelassen ist. Dies bedeutet nicht, dass die Existenz eines von beiden vollständig geleugnet wird. Ähnlich bedeutet „ein Esel hat keine Hörner“ die Negation von samavāya zwischen einem existierenden Esel und Hörnern. In ähnlicher Weise bedeutet „es gibt keinen anderen Mond“ eine Negation der Gemeinsamkeit. Das heißt, wir haben nur einen Mond und es gibt keine Parallele dazu.
Dass es „keine Perlen gleich einem ghaṭa (Krug) in grossen Massen gibt“ vermittelt die Idee, dass das Unterscheidungsmerkmal, nämlich ein Maß gleich dem eines ghaṭa (Kruges), geleugnet wird und nicht die Nichtexistenz von Perlen.
Das ist der Fall, Gautama! Du kannst dich weigern, nur das saṁyoga der existierenden Seele mit etwas in irgendeiner Weise zuzulassen, indem du etwa so sagst, dass die Seele nicht im Körper existiert, aber du kannst ihre Existenz von allen anderen Standpunkten aus nicht ablehnen. Einige mögen hervortreten, um wie folgt zu argumentieren:
Wenn es das gibt, wovon die Negation ausgeht, dann muss es in meinem Fall die Souveränität der drei Welten geben, wie es in meinem Fall von dir nicht anerkannt wird. Darüber hinaus weigerst du dich, einem fünften pratiṣēdha zu glauben, der über die vier bekannten pratiṣēdhas, nämlich. saṁyoga usw. [samavāya (Inhärenz), sāmānya (Allgemeinheit) oder viśēṣa (Spezialität)] hinausgeht. Es muss also nur ein fünftes pratiṣēdha geben. Diese Argumente können wie folgt widerlegt werden:
Wir geben in deinem Fall die Souveränität der drei Welten nicht zu, d.h. nur einen bestimmten Aspekt der Souveränität, nicht aber deine Souveränität, die dadurch besteht, dass du ein Meister mehrerer deiner Schüler bist. Du wirst also sehen, dass nur eine bestimmte Art von Souveränität nicht zugelassen wird, aber nicht alle Arten von Souveränität. In ähnlicher Weise wird, wenn wir uns weigern, das fünfte pratiṣēdha zuzulassen, die damit verbundene Zahl „fünf“ abgelehnt und nicht ein pratiṣēdha in all seinen Aspekten.
Bezüglich dieser Widerlegung kann argumentiert werden, dass dies alles Mondschein ist. Denn du weigerst dich, in mir die Souveränität der drei Welten anzuerkennen – eine Sache, die in meinem Fall existiert. Die im Fall von pratiṣēdha nicht zugelassene Zahl „fünf“ ist ebenfalls nicht vorhanden. Darüber hinaus gibt es saṁyoga im Falle eines Hauses und Dēvadatta, die nicht zugelassen sind, ebenfalls nicht. Das gleiche ist bei samavāya, sāmānya und viśēsa der Fall. Wie kann man in diesem Fall sagen, dass das Negative existiert? Die Antwort auf diese Art von Argument kann wie folgt gegeben werden:
Dass der saṁyoga zwischen dem Haus und Dēvadatta nicht zugelassen ist, bedeutet nicht, den saṁyoga von Dēvadatta mit einem Feld, einem Markt, einem Dorf oder ähnlichem nicht zuzulassen. Außerdem hat das Haus nicht nur saṁyoga mit Dēvadatta; aber es hat zweifellos ein saṁyoga mit einem Bettgestell oder dergleichen.
Ebenso wird das samavāya bei Esel und Hörnern nicht zugelassen; aber das Samavāya im Falle einer Kuh und ihrer Hörner und dergleichen wird sicherlich zugelassen.
Ebenso wird sāmānya beim Mond nicht zugelassen, aber bei mehr als einer Zahl von ghaṭas, Kühen usw. wird es sicherlich zugelassen.
In ähnlicher Weise wird das Maß, das einem ghaṭa entspricht, abgelehnt, was die Perlen betrifft, aber es besteht kein Zweifel bezüglich einer Melone usw. Die Souveränität der drei Welten wird nicht anerkannt, Gautama! in deinem Fall; aber es existiert, was Tīrthaṅkaras betrifft.
Ebenso wird die Zahl Fünf bezüglich der pratiṣēdhas nicht zugelassen; aber es wird sicherlich zugegeben, wenn die Frage der anuttaras diskutiert wird.
Daraus ersiehst du, dass wir Folgendes vorschlagen möchten:
Was verleugnet wird, existiert normalerweise. Auf keinen Fall wollen wir vermitteln: „Das, worüber die Negation ausgesagt wird, existiert dort und nirgendwo anders“. Daher gibt es keine vyabhicāra (Inkonsistenz) in dem, was wir sagen.
Gautama! Wenn du erwidern möchtest, dass du (Gautama) die Existenz der Seele nicht nur im Körper und anderswo zugibst, ist das gut; denn es stellt fest, was von uns gewünscht wird. Wir haben all dies getan, während wir einfach versuchten, die Existenz der Seele zu begründen. Und wenn es so festgestellt ist, dann wird das āśraya (Substrat) der Seele bewiesen, da es nicht anders möglich ist, seine Existenz zu begründen.
Es ist nicht gerechtfertigt, außer dem Körper irgendein anderes āśraya der Seele zuzulassen; denn dort werden die liṅgas der Seele gesehen. Es kann in Gedanken gehegt werden, dass es nicht genügt zu sagen, dass der Körper selbst die Seele ist. denn in diesem Fall können wir keine vyavasthā (Festigkeit) der Typen haben, nämlich er lebt, er ist tot, er ist ohnmächtig geworden und dergleichen. Natürlich ist diese vyavasthā (Festigkeit) der Typen, nämlich er lebt, er ist tot, er ist ohnmächtig geworden und dergleichen. Natürlich wird dieses vyavasthā im Folgenden erläutert.
Für den Beweis der Existenz der Seele kann eine andere Etymologie angegeben werden: (siehe nächsten Pkt. 27)