Disskussion Mahāvīra's mit den elf Gaṇadharas

    Alexander Zeugin

    Die elf Kardinalzweifel der elf Gaṇadharas (Apostel) des 24. der 24 Arhats [24 von 384]

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    DISKUSSION MIT DEM ERSTEN GAṆADHARA INDRABHŪTI (Śrīman Gautama Swāmī)

     

    Indrabhūti hat Zweifel an der Existenz der Seele (jīva) [23 von 46]

     

    25. Atthi ajīvavivakkho padisèhāō ghaḍo’ghaḍassèva │

    Nathi ghaḍo tti va jīvatthittaparo natthi saddo’yain ││ (1573)

    Astya jīva vipaksah pratiśèdhāt ghaṭo’ghatasyèva │

    Nāsti ghaṭa itīva jiāstitvaparo nāsti śabdo’yam││ (1573)

    So wie es einen ghaṭa (Krug) im Gegensatz zu aghaṭa (keinen Krug) gibt, so gibt es aufgrund der Verleugnung ein Objekt, nämlich die Seele, ein vipakṣa (das Gegenteil) eines unbelebten Objekts. Dieser Satz „es existiert nicht“ begründet die Existenz der Seele, ebenso wie der Satz „es gibt keinen ghaṭa“ (seine Existenz begründet).[1]

     

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    [1] Das zugrunde liegende Argument ist, dass, da ajīva ein Wort ist, für das eine Etymologie existiert, und außerdem eine śuddha pada (eine reine Silbe) ist, hat es einen pratipakṣa (Rivalen), nämlich jīva. Ein pratipakṣa existiert im Falle der Verneinung von einem, das eine Etymologie oder eine Auflösung hat, und zwar darüber hinaus, von seinem śuddha pada zu sein. Zum Beispiel existiert ein pratipakṣa, nämlich ghaṭa, im Fall von a-ghaṭa, was eine Verneinung von ghaṭa ist; denn es gibt eine Etymologie von ghaṭa und dass es auch eine śuddha pada ist. Eines, das keinen pratipakṣa hat, hat keine mögliche Verneinung, soweit es eine śuddha-pada mit Etymologie betrifft. Zum Beispiel mangelt es akharaviṣāṇa an einem pratikpakṣa, nämlich kharaviṣāṇa (Horn eines Esels), da kharaviṣāṇa keine śuddha pada (reine Silbe) ist, sondern eine sāmāsika –eine Verbindung ist, obwohl es ohne Zweifel eine Auflösung dieser Verbindung gibt, und als solche hat sie eine vyutpatti (Etymologie).

    Wir können nun den Fall von adittha untersuchen. Dittha ist sein pratipakṣa (Rivale); aber da es diesem dittha an einem vyutpatti mangelt, kommt es hier nicht in Betracht. Denn zwei Bedingungen müssen erfüllt sein:

     

    1. Es sollte eine śuddha pada (reine Silbe) sein.
    2. Gleichzeitig muss es eine vyutpatti (Etymologie) haben.

     

    Im Fall von kharaviṣāṇa (Horn eines Esels) ist die erste Bedingung nicht erfüllt, während im Fall von dittha die zweite verletzt wird. Es existiert also weder kharaviṣāṇa, ein pratipakṣa von akharaviṣāṇa, noch praktisch ḍittha, ein pratipakṣa von aḍitthha.

    Jetzt der zweite Halbstich. So wie man, wenn man sagt, dass es hier keinen ghaṭa (Krug) gibt, die Existenz eines ghaṭa (Kruges) anderswo begründet, so beweist die Aussage, dass es keine Seele gibt, ihre Existenz zumindest irgendwo. Die Begründung in diesem Fall lautet wie folgt:

    Eines davon, von dem eine Negation ausgesagt wird, existiert sicherlich irgendwo, z.B. ein ghaṭa (Krug). Du sagst die Negation einer Seele voraus usw. Also existiert sie irgendwo. Denn was absolut nicht existiert, hat keine negative Prädikation. Als Beispiel kann khara-viṣāṇa angeführt werden. Es ist nicht vorhanden; es gibt also keine Möglichkeit, die Existenz seiner Negation zu bejahen. Allein die Tatsache, dass du im Fall der Seele die Negation aussprichst, begründet ihre Existenz.

    Dieses hētu ist anaikāntika (nicht schlüssig).