Disskussion Mahāvīra's mit den elf Gaṇadharas
Die elf Kardinalzweifel der elf Gaṇadharas (Apostel) des 24. der 24 Arhats [21 von 384]
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DISKUSSION MIT DEM ERSTEN GAṆADHARA INDRABHŪTI (Śrīman Gautama Swāmī)
Indrabhūti hat Zweifel an der Existenz der Seele (jīva) [20 von 46]
22. Jo kattāi sa jīvo sajjhaviruddho tti tè maī hojjā │ (1570)
Muttāipasaṅgāō tam na saṁsāriṇo doso.
Yah kartrādi sa jīvaḥ sādhyaviruddha iti tava matirbhavèt │
Mūrtādiprasaṅgāt tad na saṁsāriṇo doṣaḥ.
Du denkst vielleicht, dass die Seele, die ein Handelnder ist usw., entgegengesetzt zu dem was bewiesen werden soll ist, weil sie eine Chance hat, als mūrta usw., bewiesen zu sein. Aber dies ist kein Fehler im Fall der weltlichen Seele.[1]
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[1] Zusammenfassung des Kommentars:
Bis jetzt ist ohne Zweifel bewiesen worden, dass es die Seele und die Seele allein ist, die ein Handelnder, Adhiṣṭhātr, ādātr, ein Genießer und der Svāmin des Körpers, der Sinnesorgane usw. ist. Denn Gott oder dergleichen kann nicht als Täter etc. des Körpers zugelassen werden, da eine solche Aussage der Vernunft widerspricht. Aber es muss zugegeben werden, dass die hētus, die vorgebracht werden, um zu beweisen, dass die Seele ein Handelnder usw. ist, viruddha (gegenläufig) sind, da sie einen solchen Typus der Seele begründen, der genau das Gegenteil von dem ist, was gewünscht wird. Um genau zu sein, ein Töpfer, der einen Krug ausführt, hat einen Körper, und er hat die Form einer Sammlung und ist von vergänglicher Natur. Das gleiche muss mit der Seele der Fall sein. Aber diese Art von Seele steht dem entgegen, was wir begründen wollen. Und daher führen uns diese hētus zu den Schlussfolgerungen, die wir ablehnen. Das ist nicht so; denn wir begründen gegenwärtig die Existenz einer weltlichen Seele und nicht die einer befreiten; und dass eine weltliche Seele irgendwie mūrta ist; denn sie wird sicherlich von einer Sammlung von acht Karmas, einer Art Materie, umfasst, und sie hat einen Körper.
Es gibt noch ein weiteres Anumāna, um die Existenz der Seele zu begründen (siehe nächster Vers, Pkt. 23).