RATNAKARAṆḌAKA-ŚRĀVAKĀCĀRA von Samantabhadra ca. 150 bis 250 n.Chr.

    Alexander Zeugin

    Ācārya Samantabhadras Ratnakaraṇḍaka-śrāvakācāra – 

    Schmuckschatulle für das Verhalten des Haushälters [271 von 330]

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    ERLÄUTERUNG von Vers 122 [3 von 13]

    Puruṣārthasiddhyupāya von Ācārya Amṛtacandra:

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    Der Haushälter sollte am Ende seines Lebens den freiwilligen Tod (sallekhanā) in Erwägung ziehen und dabei stets inbrünstig daran denken, dass nur dieser (sallekhanā) es ihm ermöglichen wird, seinen Reichtum an Frömmigkeit mit sich zu tragen.

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    „Ich werde beim Herannahen des Todes gewiss sallekhanā in der richtigen Weise befolgen.“ Durch beharrliches Meditieren auf diese Weise beginnt die Einhaltung des Gelübdes von sallekhanā schon lange vor dem Herannahen des Todes.

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    Wenn der Tod unmittelbar bevorsteht, wird das sallekhanā Gelübde eingehalten, indem Körper und Leidenschaften schrittweise reduziert werden. Da die Person, die sallekhanā einhält, frei von allen Leidenschaften wie Anhaftung ist, handelt es sich nicht um Selbstmord.

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    Wenn ein Mensch, getrieben von Leidenschaften, seinem Leben durch Atemstillstand, Wasser, Feuer, Gift oder eine Waffe ein Ende setzt, ist er sicherlich des Selbstmordes schuldig.

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    Da bei der Einhaltung von sallekhanā die Leidenschaften, die instrumentelle Ursache von hiṃsā, unterdrückt werden, soll sallekhanā zu ahiṃsā führen.

    Jain, Vijay K. (2012), „Shri Amritachandra Suris Puruṣārthasiddhyupāya“, S. 114–116.

     

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