RATNAKARAṆḌAKA-ŚRĀVAKĀCĀRA von Samantabhadra ca. 150 bis 250 n.Chr.
Ācārya Samantabhadras Ratnakaraṇḍaka-śrāvakācāra –
Schmuckschatulle für das Verhalten des Haushälters [250 von 330]
Vers 112 von 150 ABSCHNITT 5
Richtiges Verhalten - Unterweisende Gelübde (śikṣāvrata)
Vers 112:
Taten des Mitgefühls, die aus der Zuneigung zu Eigenschaften wie richtigem Glauben resultieren, wie etwa die Beseitigung von Leid jeglicher Art, das Personen, die sich vollständig oder teilweise enthaltsam verhalten, zugefügt haben könnte, und die Unterstützung dieser Personen auf jede erdenkliche Weise, einschließlich der Massage ihrer Füße, sind im Gelübde des Dienstes an den Edlen (vaiyāvītya) enthalten.
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