RATNAKARAṆḌAKA-ŚRĀVAKĀCĀRA von Samantabhadra ca. 150 bis 250 n.Chr.
Ācārya Samantabhadras Ratnakaraṇḍaka-śrāvakācāra –
Schmuckschatulle für das Verhalten des Haushälters [227 von 330]
Vers 99 von 150 ABSCHNITT 5
Richtiges Verhalten - Unterweisende Gelübde (śikṣāvrata)
Vers 99:
Der Haushälter sollte mit heiterem Geist sein Gelübde der periodischen Konzentration (sāmāyika) bekräftigen, indem er dafür einen Ort ohne Störungen wählt – wie einen unbewohnten Ort, einen Wald, ein Haus oder eine religiöse Wohnstätte, einen Tempel oder eine Berghöhle.
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