RATNAKARAṆḌAKA-ŚRĀVAKĀCĀRA von Samantabhadra ca. 150 bis 250 n.Chr.
Ācārya Samantabhadras Ratnakaraṇḍaka-śrāvakācāra –
Schmuckschatulle für das Verhalten des Haushälters [210 von 330]
Verse 88-89 von 150 ABSCHNITT 4
Richtiges Verhalten – Unterstützende Gelübde (guṇavrata)
Vers 88-89:
Das Auferlegen zeitlicher Beschränkungen, beispielsweise für festgelegte Stunden, für einen Tag, für eine Nacht, für vierzehn Tage, für einen Monat, für ein paar Monate oder für sechs Monate, für Aktivitäten oder Gegenstände wie Essen, Fortbewegungsmittel, Sofa, Baden, Toilettenartikel, Blumen, Betelblätter, Kleidung, Schmuck, Geschlechtsverkehr, Tanzmusik und Gesang, wird als niyama bezeichnet.
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