RATNAKARAṆḌAKA-ŚRĀVAKĀCĀRA von Samantabhadra ca. 150 bis 250 n.Chr.
Ācārya Samantabhadras Ratnakaraṇḍaka-śrāvakācāra –
Schmuckschatulle für das Verhalten des Haushälters [208 von 330]
Vers 87 von 150 ABSCHNITT 4
Richtiges Verhalten – Unterstützende Gelübde (guṇavrata)
Vers 87:
Einschränkungen für den Gebrauch von konsumierbaren (bhoga) und nicht konsumierbaren (upabhoga) Objekten der Sinnesbefriedigung werden auf zwei Arten festgelegt: Ist eine zeitliche Begrenzung festgelegt, spricht man von niyama, und wenn keine zeitliche Begrenzung besteht (d.h. die Einschränkung gilt lebenslang), spricht man von yama.
[nächster Teil … → … https://www.om-arham.org/blog/view/28466/ratnakara%25E1%25B9%2587%25E1%25B8%258Daka-sravakacara-von-samantabhadra-ca-150-bis-250-nchr]