RATNAKARAṆḌAKA-ŚRĀVAKĀCĀRA von Samantabhadra ca. 150 bis 250 n.Chr.
Ācārya Samantabhadras Ratnakaraṇḍaka-śrāvakācāra –
Schmuckschatulle für das Verhalten des Haushälters [169 von 330]
Vers 68 von 150 ABSCHNITT 4
Richtiges Verhalten – Unterstützende Gelübde (guṇavrata)
Vers 68:
„Ich werde mich nicht an Aktivitäten beteiligen, die über festgelegte Grenzen hinausgehen.“ Diesen Entschluss für den Rest des Lebens zu fassen, um selbst subtile Sünden (über die festgelegten Grenzen hinaus) einzudämmen, wird als Gelübde der Enthaltung von Aktivitäten in Bezug auf die Richtung (digvrata) bezeichnet.
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