RATNAKARAṆḌAKA-ŚRĀVAKĀCĀRA von Samantabhadra ca. 150 bis 250 n.Chr.

    Alexander Zeugin

    Ācārya Samantabhadras Ratnakaraṇḍaka-śrāvakācāra – 

    Schmuckschatulle für das Verhalten des Haushälters [160 von 330]

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    ERLÄUTERNDE ANMERKUNG zu Vers 61 [2 von 2]

    Ācārya Amṛtacandras Puruṣārthasiddhyupāya:

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    Verliebtheit muss man als Anhaftung an Besitztümer (parigraha) verstehen. Und die Leidenschaft der Anhaftung, die durch die Entstehung von Täuschung entsteht, ist Verliebtheit.

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    Die Charakterisierung der Anhaftung an Besitz (parigraha) als Verliebtheit ist allumfassend. Daher ist eine Person, die auf allen Besitz verzichtet, aber unter Verliebtheit leidet, sicherlich „mit Besitz“.

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    Die Behauptung, Verliebtheit sei Anhaftung an Besitz (parigraha), würde bedeuten, dass es keine äußere parigraha geben könne. Dem ist jedoch nicht so, denn Verliebtheit ist auch für alle äußeren Besitztümer (parigraha) behilflich.

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    Es mag den Anschein haben, dass sich dies überschneidet (etwas zu besitzen ist Verliebtheit). Dem ist nicht so; wenn leidenschaftslose Heilige (höherer Ordnung) karmische Moleküle aufnehmen, gibt es keine Anhaftung, und daher gibt es keine Verliebtheit.

    Jain, Vijay K. (2012),

    „Shri Amritachandra Suri's Puruṣārthasiddhyupāya“, S. 73-75.

     

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