RATNAKARAṆḌAKA-ŚRĀVAKĀCĀRA von Samantabhadra ca. 150 bis 250 n.Chr.

    Alexander Zeugin

    Ācārya Samantabhadras Ratnakaraṇḍaka-śrāvakācāra – 

    Schmuckschatulle für das Verhalten des Haushälters [138 von 330]

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    ERLÄUTERUNG von Vers 53 [1 von 1]

    Ācārya Umāsvāmis Tattvārthasūtra:

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    Die Trennung von Lebenskräften aus Leidenschaft ist eine Verletzung.

    Jain, Vijay K. (2011),

    „Āchārya Umāsvāmis Tattvārthsūtra“, S. 99.

    Ācārya Pūjyapādas Sarvārthasiddhi:

    Die zehn Lebenskräfte[1] (Lebensprinzipien) sind die fünf Sinne und so weiter. Die Trennung der vorhandenen Lebenskräfte (nicht alle zehn Lebenskräfte sind in allen Lebewesen vorhanden) wird als Verletzung bezeichnet. Sie ist bös, da sie Lebewesen Schmerz und Leid zufügt. Die einschränkende Formulierung „aus leidenschaftlicher Aktivität entstehend“ soll darauf hinweisen, dass die bloße Trennung der Lebenskräfte nicht bös ist. „Selbst mit der Trennung des Lebens ist man nicht mit der Sünde der Verletzung befleckt.“ In den Schriften heißt es: „Wenn ein Mönch vorsichtig geht, werden manchmal kleine Insekten unter seinen Füßen zerquetscht und sterben. Dennoch liegt in seinem Fall nicht die geringste Sündenbindung vor. Aus spiritueller Sicht wird Verblendung als Anhaftung bezeichnet.“ Ist es nun nicht allgemein anerkannt, dass bloße leidenschaftliche Haltung auch ohne die Trennung der Lebenskräfte Gewalt darstellt? Wer fahrlässig handelt, fügt sich Schaden zu, unabhängig davon, ob er Lebewesen tötet oder nicht. Und wer mit der gebotenen Sorgfalt handelt, zieht sich nicht durch bloßen Schaden die Knechtschaft von Karmas zu. Ja, das stimmt. Doch darin besteht kein Widerspruch. Selbst bei fahrlässigem Handeln kommt es zumindest im Denken zu einer Trennung von den Lebensprinzipien. In den Schriften heißt es: „Wer Leidenschaften hegt, fügt sich selbst Schaden zu. Ob dadurch anderen Lebewesen Schaden zugefügt wird oder nicht, ist unerheblich.“

    Jain, S.A. (1960), „Reality“, S. 196–197 – Deutsch-Übersetzung AΩ (2012), “Wirklichkeit”.

     

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    [1] Es gibt zehn Lebenskräfte oder Lebensprinzipien: die fünf Sinne, Energie, Atmung, Lebensdauer, das Sprachorgan und den Geist. Die einsinnigen Leben besitzen vier Lebenskräfte, die zweisinnigen sechs, die dreisinnigen sieben, die viersinnigen acht, die irrationalen fünfsinnigen neun und die rationalen fünfsinnigen alle zehn.