GRÜNDUNGSURKUNDE der KEVALAJÑĀNAVINAYATĀPASYA-SAṄGHA
KEVALAJÑĀNAVINAYATĀPASYA-SAṄGHA DIE UNIVERSALE JAIN SAṄGHA (RELIGIÖSE GEMEINSCHAFT) [38 von 78]
Paragraph 13 [2 von 2]
Parameter der Nachfolgeregelung [2 von 2]
Die Nachfolgeregelung ist von zwei Arten mit einer gemeinsamen Ausnahme:
i. Der upādhyāya bestimmt seinen Nachfolger aus der Reihe der Schüler.[1]
ii. Stirbt der upādhyāya ohne einen Nachfolger, wählen die Schüler unter sich den hervorragendsten an Eigenschaften aus, der den Anforderungen der 25 Qualitäten des upādhyāya in den āgamas und den in diesem Paragraphen aufgeführten Parametern entspricht. Gibt es keine Entscheidung, gilt das Senioritätsprinzip.
iii. Ausgeschlossen in der Nachfolge sind alle Verwandten des upādhyāya, eine Verwandtschaft schliesst die Nachfolge aus.
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[1] Gemäss Jain Tradition fragt ein Schüler Aspirant den upādhyāya um Annahme und muss vom upādhyāya als Schüler anerkannt werden