GRÜNDUNGSURKUNDE der KEVALAJÑĀNAVINAYATĀPASYA-SAṄGHA

    Alexander Zeugin

    KEVALAJÑĀNAVINAYATĀPASYA-SAṄGHA DIE UNIVERSALE JAIN SAṄGHA (RELIGIÖSE GEMEINSCHAFT) [25 von 78]

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    Paragraph 2 [3 von 4]

    Kirchgemeinde [19 von 20]

     

    Parameter für Mitglieder [3 von 4]

    b) die kṣapakaśreṇi zu nehmen, d.h. mit kṣayopaśamika zu beginnen mit dem Zwischenziel kṣāiky-samyagdarśana zu erlangen, das sich nach dem letzten Teilchen von kṣayopaśamika[1] zerstört zu haben befindet. Für die Vorgehensweise, s. 190728 Kaṣāya-pāhuḍa Kapitel über Leidenschaften Intensitätsstufen Deutsch mit Einführung, 16 Anhängen u. Index : OM-ARHAM. Der Zugang zum Original-Manuskript für die Existenz von manaḥparyāya- und kevala-jñāna darf nicht ausgeliehen oder kopiert werden und ist sogar Mitgliedern der Kevalajñānavinayatāpasya-saṅgha nur in der eigenen bhāṇḍāra (Bibliothek im upāśraya) mit Einverständnis des upadhāyā der saṅgha ermöglicht zu lesen[2] (vgl. dazu auch die Gepflogenheit der Geheimhaltung der eigenen Schriften von anderen Religionen in der Fussnote).[3]

     

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    [1] Für die verschiedenen Arten von kṣayopaśamika und den Unterschied zwischen upaśamika, siehe alle Anmerkungen von 1-8, für die Selbstinspektion besonders Anmerkungen 4a-b (3) JAIN DHARM EK VEGYANIK DRSTIKON | Saṁvara [part 590] | Facebook - https://www.facebook.com/groups/692614454130155/posts/1008415719216692/?comment_id=1008420262549571.

    [2] S. Āgamas, Die fünf Arten von Wissen, S. 21 ff. von Illustrierte Anuyogadvāra Sūtra, Band 1 von 2 : OM-ARHAM und Punkt 28 von  Bhandarkar Rapport 1904 : OM-ARHAM.

    Dieselbe Aussage der Geheimhaltung des Wissens über ein Weiterleben der Seele nach dem Tod des Körpers ist zu lesen in The Aphorisms of the Vedänta Philosophy by Bādārājaṇa, Mirzapore 1851, S. 1 und S. 2. Budārājaṇa verfasste erst seine sūtra, nachdem er einen ganz geeigneten Schüler gefunden hatte. Die Vorschrift ist auch in das spätere Lehrbuch der vedānta-Schule übergegangen. vedānta-sāra, Elements of Philosophy according to the vedas, by Sadānanda Pārivrājakāchārya S. 4. In der Kaṭhā-Upaniṣad II, 16 in der Roër’schen Ausgabe p. 120 heisst es: Welcher Weise diese vorzüglichste, von mṛitju, dem Tode, gesprochene Erzählung von Nāḳiketās hört und mittheilt, der wird in der Welt des brahma verherrlicht; wer dieses vorzüglichste Geheimnis mit reiner Gesinnung in der Brahmanen-Versammluug oder zur Zeit des Manenopfers verkündigt, der eignet sich für das Unendliche. Es folgt hieraus, dass diese Erzählung nicht in Versammlungen mitgeteilt werden durfte, an der andere Kasten teilnahmen; dass sie mit reinem Gemüte gesprochen werden musste und für solche Mittheilungen die höchsten Belohnungen versprochen wurden. Von anderen derartigen Stellen möge nur eine hier angeführt werden, nämlich die in dem Mānava-dharmaśāstra XII, 117, wo es heisst: „So hat der Heilige, Göttliche (Manu) aus Liebe zu den Welten dieses vorzüglichste Geheimnis der Gesetze verkündigt.“ Kullūka Bhaṭṭa bemerkt mit Recht, dass der Sinn sei: „das Gesetz darf uneingeweihten Personen nicht vorgetragen werden.“ Christian Lassen Indische Alterthumskunde, Band III, Buch 2, S. 433 Ausgabe 1858.

     

    [3] Die vierte Lehre des Porphyrios, die sich innig mit den indischen berührt, ist die, dass durch heiliges Leben und die Anschauung Gottes das höchste Ziel der Philosophie, die Gemeinschaft mit Gott erreicht wird. Alle Schulen der Indischen Philosophie stimmen zwar im Allgemeinen mit dieser Lehre überein, am nächsten kommt jedoch der des Porphyrios die des Vedānta. Einem Menschen, der durch Andacht und Frömmigkeit das All erkannt hat, dem schliesst sich das brahma oder das Göttliche auf (s. Muṇḍaka-Upaniṣada I. 1.9 in der Roër’schen Ausgabe, S. 271). Im engsten Zusammenhang mit dem hohen Wert, den Porphyrios auf den Besitz der höchsten Erkenntnis legt, steht seine Vorschrift, die Lehre nicht Uneingeweihten mitzuteilen und nicht in öffentlichen Versammlungen von ihr zu reden. Schon in den ältesten Schriften der Inder finden wir hiermit in Übereinstimmung die Vorschrift vorgetragen, dass nur gehörig begabten Schülern und Eingeweihten die göttliche Wissenschaft mitgeteilt werden dürfe.